Darf ein Arbeitgeber einen Unbefristeten Arbeitsvertrag ohne weiteres in einen befristeten Umwandeln

12 Antworten

Hi,

In diesen Fällen müssen Sie eine Änderungskündigung aussprechen:

  1. Wenn Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit herauf- oder herabsetzen wollen.Wenn Sie den vereinbarten Arbeitsort ändern wollen und keine Versetzungsklausel vereinbart worden ist.
  2. Wenn Sie Ihren Mitarbeiter in eine andere Abteilung versetzen wollen, auch wenn die Arbeitsaufgabe sonst unverändert bleibt (Ausnahme: Eine entsprechende Klausel ist vereinbart worden).
  3. Wenn Sie die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsaufgabe Ihres Mitarbeiters ändern wollen.
  4. Wenn Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein befristetes umwandeln wollen.

wenn du mehr wissen willst siehe Link

http://www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/kuendigung/aenderungskuendigung-voraussetzungen.html

Nein, das darf der Arbeitgeber aus zwei Gründen nicht!

Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist, gemäß §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Hier der Link zum Gesetz.

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html

Ein Vertrag kann zudem nicht einseitig, ohne die Zustimmung des Vertragspartners geändert werden.

Peter Kleinsorge

Da muss der Arbeitnehmer schon einverstanden sein. Natürlich kann der ARbeitgeber dann auch kündigen, wenn Du nicht einverstanden bist. Habt Ihr vielleicht einen Betriebsrat? Bist Du in der Gewerkschaft?

chbMike 
Beitragsersteller
 08.03.2011, 19:48

Es geht um einen Kumpel, dieser hat seit zwei Monaten kein Geld gesehen, nun soll er einen befristeten arbeitsvertrag bekommen, da er im bau ist, und nur bei "gutem" wetter arbeiten kann, zahlt der arbeitgeber natürlich drauf wenn mal nen monat nichts zu tun ist...

blondie1705  08.03.2011, 19:50
@chbMike

Ist er denn nicht in der Gewerkschaft? Er sollte sich da mal erkundigen, was er machen kann.

Einseitig darf der Arbeitgeber gar nichts. Das wäre eine Änderungskündigung mit den entsprechenden Fristen.

nee, glaub ich nicht. der muss einen neuen schreiben, wo das drin steht und dann müsstest du den ja auch unterschreiben. falls du nicht sicher bist, nimm doch mal mit einem anwalt kontakt auf.