Bei einem Arbeitgeber unterschreiben / Vor Antritt bei einem anderen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben..?
Hallo,
werde wohl zum 1.4 eine neue Arbeitstelle antreten. Arbeitsvertrag wird die kommende Woche gemacht. Habe aber noch ein paar Bewerbungen am laufen.. Was wäre jetzt wenn z.B. eine Arbeitsstelle mir dann mehr entspricht und ich dann dort anfangen will.
Kann ich dann bei dem wo ich schon unterschrieben habe einfach absagen und sagen das ich zum 1.4 nicht antrete ohne mit Konsequenzen zu rechen ?
Danke im Vorraus
5 Antworten
einfach absagen
Nein, "einfach absagen" kannst Du nicht, wenn Du den Vertrag bereits unterschrieben hast.
Aber:
Du kannst dann, wenn es im Vertrag keine Klausel gibt, die eine ordentliche Kündigung vor Arbeitsbeginn ausschließt, jetzt schon mit der vereinbarten (oder gesetzlichen) Frist kündigen und brauchst dann das Arbeitsverhältnis nicht anzutreten, wenn es mit der Kündigungsfrist bis zum eigentlichen Arbeitsbeginn "reicht"!
Genau so kann umgekehrt aber auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig kündigen
Ausgeschlossen ist eine vorzeitige Kündigung aber auch dann (selbst wenn es keine entsprechende Klausel gibt), wenn Indizien dafür sprechen, dass dem Arbeitgeber sehr an einem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses gelegen ist - das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ausdrücklich keine Probezeit (mit der Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist) vereinbart wurde oder für die Kündigung durch den Arbeitnehmer längere als die sonst üblichen Fristen vereinbart wurden.
Die bisherigen Antworten (außer - mit Einschränkung - der von herakles3000) sind leider unzutreffend.
Wenn du nach Unterschrift nicht antrittst, ist das klar Vertragsbruch. Allerdings kannst du ja sofort kündigen, und das kostet deinen Arbeitgeber ein Monatsgehalt für einen unmotivierten Mitarbeiter. In der Praxis sollte es möglich sein, das trotz Unterschrift noch im Vorfeld zu klären, wobei er dir die neuen Ausschreibungskosten in Rechnung stellen könnte. Außerdem könntest du dem "anderen" Arbeitgeber als Eintrittsdatum den 1.5. nennen.
Du kannst zum vereinbarten Termin kündigen, vielleicht auch schon vorher, aber du musst am ersten vertraglich vereinbarten Tag auf der Matte stehen und ggf auch bis zum Kündigungstermin, sonst kann es teuer werden, wenn nachträglich nichts zusätzlich vereinbart wird.
Pacta sunt servanda!
Wenn so rechtzeitig gekündigt wird, dass das Ende der Kundigungsfrist vor dem Datum des Arbeitsantritts liegt, muss der Arbeitnehmer auch nicht am Arbeitsplatz erscheinen!
Und das ist bei vertraglicher Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung absolut kein Widerspruch zu "pacta sunt servanda"!
Ja, wenn, wenn. In einem handelsüblichen Arbeitsvertrag und in der obigen Frage ist sowas in der Regel nicht vorgesehen.
Schönen Abend!
Ja, wenn, wenn.
Ja! Selbstverständlich!
Man kann ja nicht einen Sachverhalt behaupten, ohne dir Bedingungen zu formulieren, unter denen sie gelten soll.
Fällt Dir nicht auf, dass Du sogar Deine eigene Antwort mit einem "Wenn" beginnst?!?
Akso: Erst nachdenken, dann schreiben - besonders, wenn man sich sogar "scientifix" nennt! 😂🤗
*gähn
Das passt - wenn Du sonst sachlich nichts mehr zu sagen weißt ...😁 😏🤗
Vor Arbeitsbeginn kann man jederzeit kündigen.
... es sei denn, es wurde vertraglich ausgeschlossen oder es gibt andere Indizien (erkennbares Interesse des Arbeitgebers am Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses), die das Recht auf eine vorzeitige Kündigung ausschließen.
Nein...Du hast Kündigungsfristen einzuhalten und in den meisten Verträgen steht dass die Kündigungsfrist nicht vor Beginn des Arbeitsverhältnisses laufen kann (du kannst also nicht bevor du dort angefangen hast schon kündigen)
in den meisten Verträgen steht dass [...]
Wie kommst Du denn darauf - und woher willst Du das (bei weit über 40 Mio Arbeitsverhältnissen in Deutschland) überhaupt wissen??
Vielleicht, weil das allgemein geltendes Recht ist ?
Was soll "allgemein geltendes Recht" sein?
Und was hat das mit meiner Frage zu tun??
Siehe zum Problem meine eigene Antwort!
Wenn du dir das andersherum vorstellst, kannst du dir deine Frage ganz allein beantworten.
Du hast bei Firma A unterschrieben und freust dich darauf endlichen einen neuen Job anzufangen. Plötzlich klingelt das Telefon und Firma A sagt dir ab, weil sie jemanden anderen gefunden haben, der besser zu denen passt. Nimmst DU das einfach so hin, obwohl du einen Vertrag hast?
Nimmst DU das einfach so hin, obwohl du einen Vertrag hast?
Das wird der Arbeitnehmer hinnehmen müssen, wenn die Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht ausgeschlossen wurde und es von der Kündigungsfrist her "passt"!
Und genau so ist es umgekehrt, wenn der Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn kündigen will: das ist ihm erlaubt, wenn es nicht vertraglich ausgeschlossen wurde oder es andere Indizien (erkennbares Interesse des Arbeitgebers am Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses) gibt, die das Recht auf eine vorzeitige Kündigung ausschließen.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, kann das Arbeitsverhältnis auch schon vor Arbeitsantritt mit der gesetzlichen oder vereinbarten Frist gekündigt werden, sodass das Arbeitsverhältnis - wenn es mit der Frist "passt" - gar nicht erst angetreten werden muss!
Nein!