Braucht man zur Beantragung einer Fahrerlaubnis (Auto) ein polizeiliches Führungszeugnis?

8 Antworten

In Deutschland steht in § 21 Abs. 3 FeV, welche Unterlagen bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis vorzulegen/beizubringen sind. Führungszeugnis wird nicht aufgeführt.

Nein.

Wozu auch? Es gibt kein Gesetz, das einem Vorbestraften das Autofahren verbietet.

Gartenfee1971 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 11:08

Mein Sohn wird erst 17 und ist nicht vorbestraft. Mein Mann war und ist auch nie/nicht vorbestraft. Trotzdem beharrte er auf seiner Meinung. Deshalb frage ich hier.

Es kann ja auch sein, dass jemand wegen Drogen vorbestraft ist, der bekommt dann bestimmt nicht so einfach eine Fahrerlaubnis.

GiBrAlTaR2014  23.07.2014, 11:11
@Gartenfee1971

Braucht er aber nicht, egal was dein Mann sagt.

Mag sein, dass man das damals brauchte - wer weiss, wie alt dein Mann ist :D

Gartenfee1971 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 13:28
@GiBrAlTaR2014

Lach - 46 ist der "alte" Mann :-D

Hallo Gartenfee

Mein Mann kommt aus den NRW und sagte, er hätte das damals gebraucht.

dann ist er schon einmal im Straßenverkehr auffällig gewesen, oder er hatte früher Schlägereien die auch der Fsst gemeldet werden.

auf jeden Fall stand was in seiner Fsst-Akte drin!!

wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis beantragt braucht kein Führungszeugnis der Belegart 0

Gartenfee1971 
Beitragsersteller
 24.07.2014, 06:59
dann ist er schon einmal im Straßenverkehr auffällig gewesen

Wie soll das gehen, wenn er seinen Führerschein da gerade erst gemacht hat?

hatte früher Schlägereien

Mit Sicherheit nicht! Da bin ich mir zu 100 % sicher. Außerdem ist er Pazifist und hasst jegliche Art von Gewalt und Waffen.

ginatilan  24.07.2014, 12:55
@Gartenfee1971

@Gartenfee

es ist ja wirklich löblich und auch verständlich wenn du deinen Mann verteidigst!!

so soll es auch sein wenn man sich liebt:-)

aaaber, du hast gefragt und ich habe geantwortet.

schau mal hier rein

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV21.htm

da steht nur was von einem Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes wenn dein Mann die Klassen D, D1, DE oder D1E beantragt hätte.

wenn dein Mann nur den B und den A oder A2 beantragt hat, hätte er auch kein Führungszeugnis vorlegen müssen.

also muss irgendwas vorgefallen sein

Wie soll das gehen, wenn er seinen Führerschein da gerade erst gemacht hat?

och du, das geht ganz einfach.

es müssen auch junge Leute vor ihrem ersten Führerschein zur MPU bevor sie ihn machen dürfen.

Mit Sicherheit nicht!

das war ja auch nur ein Beispiel, es gäbe noch viel mehr Beispiele dafür!!

Wird nicht gebraucht.

Vielleicht war bei deinem Mann noch zusätzlich was anderes?

Gartenfee1971 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 13:29

Nee, das ist ein ganz braver. Hat Auto- und Motorrad-Fahrerlaubnis.

DarthMario72  23.07.2014, 15:01
@Gartenfee1971

So meinte ich das auch nicht. Vielleicht gab es etwas anderes, weshalb er ein Führungszeugnis vorlegen musste (z. B. Bewerbung).

ginatilan  23.07.2014, 19:01
@Gartenfee1971
Nee, das ist ein ganz braver.

jetzt vielleicht:-)

Gartenfee1971 
Beitragsersteller
 24.07.2014, 06:58
@ginatilan

Nö-Nö - schon immer. :-D

Nein brauchst du nicht. Das könnte höchstens für Menschen gelten, die die Fahrerlaubnis wegen Straftaten weggenommen bekommen haben. Für alles anderen braucht man das nicht.

Gartenfee1971 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 13:33

Dann ist "Deine Quelle/Aussage" ja sicher. Mir war das auch nicht bekannt/bewusst. Und in der Fahrschule hätten sie ja bestimmt was gesagt. Es sei denn, sie gehen davon aus, dass sich (normale - aber was ist heute noch normal und was nicht) Menschen selbst informieren.

zopiclon5  26.07.2014, 16:27
@Gartenfee1971

Ja so ist es. Die Fahrschule gibt dir ja ein Zettel mit wo alles drauf steht was du brauchst. da ist nie ein Führungszeugnis dabei.

Gartenfee1971 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 11:11

Dankeschön!