Braucht man zur Beantragung einer Fahrerlaubnis (Auto) ein polizeiliches Führungszeugnis?
Die Frage steht schon oben. Mein Mann kommt aus den NRW und sagte, er hätte das damals gebraucht. Ich komme aus Sachsen und kann mich nicht entsinnen, so etwas beantragt bzw. vorgelegt zu haben. Mein Sohn macht bald mit der Fahrschule. Erst-Helfer-Ausbildung und Sehtest wurden bereits absolviert.
Wollte jetzt nicht extra bei der Fahrschule anrufen. Kennt sich von Euch jemand aus (ist sogar ein Fahrlehrer unter Euch)?
Danke und viele Grüße
Gartenfee1971
8 Antworten
In Deutschland steht in § 21 Abs. 3 FeV, welche Unterlagen bei der Beantragung einer Fahrerlaubnis vorzulegen/beizubringen sind. Führungszeugnis wird nicht aufgeführt.
Nein.
Wozu auch? Es gibt kein Gesetz, das einem Vorbestraften das Autofahren verbietet.
Braucht er aber nicht, egal was dein Mann sagt.
Mag sein, dass man das damals brauchte - wer weiss, wie alt dein Mann ist :D
Lach - 46 ist der "alte" Mann :-D
Hallo Gartenfee
Mein Mann kommt aus den NRW und sagte, er hätte das damals gebraucht.
dann ist er schon einmal im Straßenverkehr auffällig gewesen, oder er hatte früher Schlägereien die auch der Fsst gemeldet werden.
auf jeden Fall stand was in seiner Fsst-Akte drin!!
wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis beantragt braucht kein Führungszeugnis der Belegart 0
dann ist er schon einmal im Straßenverkehr auffällig gewesen
Wie soll das gehen, wenn er seinen Führerschein da gerade erst gemacht hat?
hatte früher Schlägereien
Mit Sicherheit nicht! Da bin ich mir zu 100 % sicher. Außerdem ist er Pazifist und hasst jegliche Art von Gewalt und Waffen.
@Gartenfee
es ist ja wirklich löblich und auch verständlich wenn du deinen Mann verteidigst!!
so soll es auch sein wenn man sich liebt:-)
aaaber, du hast gefragt und ich habe geantwortet.
schau mal hier rein
http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV21.htm
da steht nur was von einem Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes wenn dein Mann die Klassen D, D1, DE oder D1E beantragt hätte.
wenn dein Mann nur den B und den A oder A2 beantragt hat, hätte er auch kein Führungszeugnis vorlegen müssen.
also muss irgendwas vorgefallen sein
Wie soll das gehen, wenn er seinen Führerschein da gerade erst gemacht hat?
och du, das geht ganz einfach.
es müssen auch junge Leute vor ihrem ersten Führerschein zur MPU bevor sie ihn machen dürfen.
Mit Sicherheit nicht!
das war ja auch nur ein Beispiel, es gäbe noch viel mehr Beispiele dafür!!
Wird nicht gebraucht.
Vielleicht war bei deinem Mann noch zusätzlich was anderes?
Nee, das ist ein ganz braver. Hat Auto- und Motorrad-Fahrerlaubnis.
So meinte ich das auch nicht. Vielleicht gab es etwas anderes, weshalb er ein Führungszeugnis vorlegen musste (z. B. Bewerbung).
Nö-Nö - schon immer. :-D
Nein brauchst du nicht. Das könnte höchstens für Menschen gelten, die die Fahrerlaubnis wegen Straftaten weggenommen bekommen haben. Für alles anderen braucht man das nicht.
Dann ist "Deine Quelle/Aussage" ja sicher. Mir war das auch nicht bekannt/bewusst. Und in der Fahrschule hätten sie ja bestimmt was gesagt. Es sei denn, sie gehen davon aus, dass sich (normale - aber was ist heute noch normal und was nicht) Menschen selbst informieren.
Ja so ist es. Die Fahrschule gibt dir ja ein Zettel mit wo alles drauf steht was du brauchst. da ist nie ein Führungszeugnis dabei.
Dankeschön!
Mein Sohn wird erst 17 und ist nicht vorbestraft. Mein Mann war und ist auch nie/nicht vorbestraft. Trotzdem beharrte er auf seiner Meinung. Deshalb frage ich hier.
Es kann ja auch sein, dass jemand wegen Drogen vorbestraft ist, der bekommt dann bestimmt nicht so einfach eine Fahrerlaubnis.