Beamter und Immobilienmakler

2 Antworten

Hallo!

Ich selbst war auch im Beamtenstatus und habe nach "Beamtenrecht" auch diese Nebentätigkeit angemeldet bekommen. 1/5 der Arbeitszeit als Beamter darf allerdings diese Makler- Nebentätigkeit) auf dem Papier nicht überschreiten.

Die Genehmigung hängt allerdings von der Behörde ab und ist deren Entscheidung.

Da Maklerei jedoch auf Dauer nicht als Nebentätigkeit geeignet ist (die Arbeit ist viel zu umfangreich), habe ich mich zunächst für die Dauer von 5 Jahren beurlauben lassen und bin seit ca. 15 jahren selbständig mit 2 Maklerbüro`s. (musste mich dann irgendwann entlassen lassen)

Ich selbst habe diesen Schritt zwar nie bereut, doch eine **40-Stunden - Woche wäre jetzt halbtags arbeiten******.

Mein Hauptgrund war, einen Beruf auszuüben, der mir wirklich Spaß macht und inzwischen ich anderen Maklern / meine Mitarbeitern zeigen kann, dass der Spruch "ehrlich währt am längsten", doch eine Bedeutung hat, auch neute noch.

Die Sicherheit des Beamtengehaltes ist jedoch eine feine Sache. Das ist in der Maklerei vorbei und gerade in der Anfangszeit gibt es auf jeden Fall Zeiten, in denen die Anzahl der Rechnungen höher ist als der Kontostand. (bezogen auf die Einnahmen aus der Selbständigkeit)

allseitsbereit  19.07.2013, 10:34

Hallo Golfspielerin!

Dein Lebenslauf klingt interessant. Ich bin auch Beamtin und spiele mit dem Gedanken, "nebenbei" als Maklerin tätig zu werden. Fragen an dich: - Warst du nicht gleich schon selbstständig in diesem Sinne, vor Beurlaubung und Austritt? Oder hast du dich zunächst einem Verband angeschlossen? - Welche Tipps kannst du zur Existenzgründung geben? - aus dem Beamtenverhältnis (auf Lebenszeit?) auszutreten, ist ja in ganz schöner Schritt. Was hat dir gesagt, dass es genau der richtige ist?

Ich bin ganz neu hier und freue mich über feedback von Beamten, die sich in Richtung Immobilienmaklerei orientiert haben. Vielen Dank vorab! :-)

Den Nebenjob musst du dir vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Sonst gibt es Ärger. Am Ende des Jahres musst du angeben, wie viel der Nebenjob eingebracht hat. Diese Mitteilung geht dann an die Oberfinanzdirektion.

wunschkonzert 
Beitragsersteller
 18.09.2010, 13:55

Ich habe eine genehmigte Nebentätigkeit für Relocationtätigkeit. Jetzt will ich wissen, ob man mir auch die Immomakelei erlauben wird oder ob es eine Vorschrift gibt, die das verbietet. Erlaubnis nach §34c liegt vor.