Kann ich für einen Immobilienmakler arbeiten ohne 34c?
Wenn ich bei einen Immobilienmakler arbeiten möchte, und ein normals Gehalt beziehe, also keinen Provisionen von Verkäufen/ Vermietungen bekomme. Muss ich dann auch die Erlaubnis nach § 34c haben um als Maklergehilfe (auch im Außendienst)...tätig zu werden?
5 Antworten
Nur der die Tätigkeit freiberuflich/gewerblich ausübt benötigt eine Genehmigung nach § 34c. Angestellte Mitarbeiter sind Erfüllungsgehilfen und arbeiten unter der 34 c Genehmigung des Weisungsgebers.
Kein Makler arbeitet freiberuflich ! Ansonsten alles richtig.
Nein, so lange Du als weisungsgebundene Angestellte tätig bist.
Immobilienmakler wird vom Finanzamt nicht als freiberufliche, sondern als gewerbliche Tätigkeit eingestuft.
www.immo-ingenieure.de
Nein, wenn ich mich richtig erinnere brauchst Du als Angestellter den 34c nicht. Du arbeitest ja nur im Auftrag deines Arbeitgebers.
Du bist ein ganz normaler Angestellter, wenn Du ein festes gehalt bekommst! Schau Dir den AV genau an, das da keine versteckten Haftbarkeiten( bei Falschberatung o.ä.)drin sind.