Beamter möchte UG gründen .
Hallo, ich bin Beamter und möchte mit einem Partner eine UG Gründen. Beide werden wir 50 % der Gesellschaftsanteile halten. Nach meinem Kenntnisstand ist die Gründung einer Gesellschaft nur anzeigepflichtig dem Dienstherren gegenüber. Sie ist aber nicht genehmigungspflichtig. Ich möchte nicht in der Geschäftsführung arbeiten sondern nur im Umfang von 3 Stunden pro Woche beratend tätig werden im Bereich Marketing. Was ist zu beachten?
3 Antworten
Nach meiner Kenntnis sind nur wissenschaftliche Nebentätigkeiten, wie Vorträge, Fachartikel usw. nicht genehmigungspflichtig.
Ich würde zur Sicherheit anfragen wegen einer Genehmigung.
Der Erwerb von GmbH Anteilen, oder die Beteiligung an der Gründung ist reine Vermögensverwaltung.
Ein Problem wäre es nur, wenn sich der Leiter des Bauamtes an einem Bauunternehmen beteiligt was regelmäßig öffentliche Aufträge bearbeitet.
hhhmmm meiner Meinung nach reichen die 3 Stunden aus um eine genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung dadraus zu machen.
Danke. Ich möchte meine Frage aber noch präzisieren:
Ist es richtig, dass die reine Gründung einer GmbH als 50% Partner nicht genehmigt werden muss vom Dienstherren?
Muss ich es ihm anzeigen?
Wie verhält es sich, wenn man die Beratertätigkeit unentgeltlich ausüben würde?
Danke für Eur Mühen,
Die Beteiligung an einer UG dürfte keine Rolle spielen. Sonst kann ein Beamter auch keine Aktien kaufen. Darum geht es nicht. Daher ist eben mit Sicherheit die Information richtig, dass es keine Anzeigepflichten bei UG-Gründung gibt.
Aber bei Tätigkeiten liegt das bestimmt anders. Jeder "normale" Arbeitgeber hat das Recht, dass sich der Arbeitnehmer in seiner Freizeit erholt. Um dann wieder seiner Tätigkeit nachgehen zu können.
Vergleichbares gilt für den Staat als Arbeitgeber auch. Allerdings kommt hier noch eines dazu: Man will wissen welche Abhängigkeiten entstehen können. Wenn Du in einem Bauamt arbeitest und willst dann in der Baubranche was machen, da wird man sicher anders hin gucken.
Danke. Ich möchte meine Frage aber noch präzisieren:
Ist es richtig, dass die reine Gründung einer GmbH als 50% Partner nicht genehmigt werden muss vom Dienstherren? Muss ich es ihm anzeigen? Wie verhält es sich, wenn man die Beratertätigkeit unentgeltlich ausüben würde? Danke für Eur Mühen,