Konsequenezen Schwarzarbeit bei Beamten im Vorruhestand?
Hallo, welche Konsequenzen hat man zu erwarten wenn man Beamter im Vorruhestand ist, offiziell die erlaubten 325€ verdient, aber seit 15 Jahren monatlich inoffiziell zwischen 1200 und 1500 €? Und welche Konsequenzen undStrafen hat es auch für den rbeitnehmer?
2 Antworten
@Sonja17763,
bitte formuliere deine Frage so, dass man auch antworten kann.
Ein Beamter hat keinen Arbeitgeber und ist somit auch kein Arbeitnehmer! Er hat einen Dienstherrn und ist bei einer Behörde tätig.
Einen Vorruhestand gibt es auch nicht. Er kann aber wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Welche Vorschriften der Beamte beachten muss bzw. die Regeln dazu findest du in den jeweiligen Beamtengesetze, wie z.B. für Bundesbeamte:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/B/BBG.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/BJNR011740975.html
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/
Die 3 Gesetze reichen mal, damit du dich informieren kannst.
Gruß Apolon
Wenn er 1200 € mtl. ausgezahlt bekommt ohne Gehaltsabrechnung ist es Schwarzarbeit.
Außerdem ist dies rechtlich nicht vereinbar mit seinen Versorgungsbezügen.
Also wird ein Disziplinarverfahren auf ihn zukommen, das vermutlich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge hat.
http://www.helpster.de/strafe-bei-schwarzarbeit-wissenswertes-zum-gesetz_138160
http://www.spitzensteuersatz.com/steuerhinterziehung-durch-schwarzarbeit
Du redest ja nur Blech, lieber Herr Versicherungsfachmann. Natürlich gab es Vorruhestand und natürlich gibt es Beamte die diese alte Regelung in Gebrauch genommen haben und natürlich gibt es Beamte die dann nebenher weiter arbeiten, sei es im Angestelltenverhältnis oder sogar als Gewerbetreibende und natürlich ist es abartig dann einfach eine Schwarzarbeit zu unterstellen, ohne überhaupt die Situation des Einzelnen zu kennen, so zu antworten und dies ohne zu Wissen ob derjenige seine Nebenverdienste ordentlich gemeldet hat. Auch Beamte haben ähnliche Rechte wie Altersrentner. Schäm dich, du so genannter Fachmann für diesen, deine Worte, Blödsinn als Antwort.
@Akecheta,
Du bist ja ein sehr trolliger Kautz, der hier nur Blödsinn von sich gibt.
Die Regeln für einen Beamten stehen in den jeweiligen Gesetzen des Beamtenrechts und sind nicht vergleichbar mit Rentnern oder Arbeitnehmern.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man auch nicht texten.
Also auch hier noch einmal, bitte schreibe keinen Blödsinn mehr zu Fragen des Versicherungsrechts, bzw. Beamtenrechts.
Ein Beamter ist kein Arbeitnehmer und es gibt hier auch keinen "Vorruhestand". Drück dich mal genauer aus.
Er ist seit 15 Jahren in Pension. und seither arbeitet nebenher bei einem bauunternehmer offiziell auf 325 €. Mehr darf er nicht zur Pension dazuverdienen. er hat aber von märz bis november zwischen 1200 und 1500€. die differenz zu den 325 kriegt er bar ausbezahlt
Bei Versorgungsbezügen gibt es eigentlich keine Beschränkung des Zuverdienstes
@Sonja17763,
bei deinem Text fehlen Informationen.
Wie alt ist er?
Welche Tätigkeit übte er in seinem Beamtenjob aus?
er hat aber von märz bis november zwischen 1200 und 1500. die differenz zu den 325 kriegt er bar ausbezahlt
Hier könnte es sich auch als Schwarzarbeit handeln, was strafbar ist und eine Beendigung der Dienstbezüge/Versorgungsbezüge bedeuten könnte.
Weiter Hinweise sind nur möglich, wenn du meine Fragen beantwortest.
er ist mit 45 aus gesundheitlichen gründen in pension. seither arbeitet er die erlaubten 325 € offiziell und inoffiziell hat er 1200 € . und das seit 15 jahren. was hat er und der bauunternehmer für konsequenzen zu erwarten wenn es auffliegt?