Darf man als Beamter/Beamtin einen Nebenjob ausüben?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Beamte dürfen zwar Nebentätigkeiten ausüben, müssen sich diese aber vorher (!!) genehmigen lassen. Dabei ist insbesondere kritisch, wenn die Nebentätigkeint irgendeinen Bezug zum Hauptamt hat (z.B. wenn ein Beamter, der Bauaufträge vergibt, für eine Baufirma arbeitet).

Eine übliche Zeitgrenze ist 8 Stunden pro Woche.

Bei Lehrern dürfte alles etwas weniger kritisch gesehen werden. Ich vermute auch fast, dass der ein oder andere auch mal nebenher Nachhilfe für "bar auf die Hand" gibt.

Faster  29.12.2010, 11:09

Bei Lehrern stellen sich im Normalfall nur zwei Fragen:

  1. Kollidiert die Nebentätigkeit eventuell mit der Vorbildfunktion, die ein Lehrer ausüben sollte (der Frontsänger einer Heavy Metal-Band musste beispielsweise sein Referendariat abbrechen)?

  2. Hat der/die Betreffende überhaupt genug Zeit für einen Nebenjob? Ich kenne keinen jungen Lehrer, der mit einer Vollzeitstelle weniger als 50 Wochenstunden im Durchschnitt arbeitet.

Im Übrigen sind in NRW und einigen anderen Bundesländern schon die Referendare auf Probe verbeamtet, für die gilt natürlich das selbe.

Im Beamtenrecht sind berufliche Betätigungen außerhalb des eigentlichen Dienstverhältnisses durch Nebentätigkeitsverordnungen des Bundes bzw. der Bundesländer geregelt. Für Lehrer sind zum Teil eigene Verordnungen erlassen worden. Also muss erst einaml die richtige Rechtsgrundlage herausgefunden werden. Siehe auch hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Nebent%C3%A4tigkeitsverordnung

Näheres erfährt man auch bei seinem Personalrat oder bei der Gewerkschaft (ver.di oder GEW). Eine Mitgliedschaft ist für Beamte übrigens genauso sinnvoll wie für Tarifbeschäftigte, auch wenn Beamte kein Streikrecht haben.

Das muss er beim Arbeitgeber erfragen, denn nur der darf das genehmigen. Kommt nämlich auch auf Art der Nebenbeschäftigung an. Generell geht das aber. Eben die Erlaubnis braucht er schriftlich.

Dein Sohn kann eine Nebentätigkeit ausüben,muss sich diese aber vorher von seiner Dienststelle genehmigen lassen.

Verdienen Beamte nicht schon genug? XD

Ich denke, Jeder darf einen Nebenjob ausüben, solange er nicht über die 400€/Monat hinüberkommt. ALles darüber wird dann wieder versteuert.