Darf man als Beamter/Lehrer nebenbei selbstständig tätig sein?
Darf ein Beamter/Lehrer/ Referendar neben seiner dienstlichen Tätigkeit auch noch selbstständig tätig sein, wenn diese Tätigkeit seinen Hauptberuf nicht beeinflusst? Gibt es dort Einkommensgrenzen / Arbeitszeitsgrenzen?
11 Antworten
Darfst Du, Du musst allerdings die Erlaubnis des Arbeitgebers einholen. Es gibt da Bestimmungen zum zeitlichen und finanziellen Umfang, die sind aber vermutlich in jedem Bundesland anders.
Grundsätzlich ja, aber der Dienstherr muss es genehmigen!
NEIN.
ich glaub z. b. als nachhilfelehrer
oli1996
16.07.2009, 13:59
wenn mans schwarz macht xD
Bitte den Arbeitgeber fragen, der muss es sowieso genehmigen!