Beamtenlehrgang 1. Spezielle Frage?
Ich bin fertig mit einem sozialwissenschaftliche Studium. Ich möchte gerne in die Verwaltung und verbeamtet werden. Dafür braucht man den Angestelltenlehrgang 1 als Basis. Um den zu bekommen, muss ich entweder die Ausbildung machen was ich nicht möchte oder in einem Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst stehen, da diese mich anmelden müssen für den Kurs. Ich arbeite im öffentlichen Dienst allerdings nicht in der Verwaltung. Meine Frage wäre ob es theoretisch von den Formalen Angelegenheiten möglich wäre, dass mich meine Firma für den Kurs anmeldet, ich den selbst bezahle und sie mich dann hinterher nicht einsetzen in dem Bereich? Oder ist das Einsetzen in dem Bereich eine notwendige Bedingung für den Kurs?
3 Antworten
Du schreibst leider nicht, ob du an einer FH oder Universität studiert hast.
Leute mit Universitätsabschluss gibt es die Refrendar - Ausbildung 18 - 24 Monate. Je nach Bundesland und angestrebter Tätigkeit.
Leute mit FH-Abschluss, z.B. Sozialpädagogik, müssen, wenn sie Beamte werden wollen auch einen Vorbereitungsdienst machen.
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/7664.pdf
Vielleicht kann dir ein Berufs- oder Arbeitsberater bei der Bundesagentur für Arbeit weiterhelfen. Bei der BA findest du vielleicht auch Stellenangebote. Da steht die Länge der Vorbereitungszeit für die jeweilige Tätigkeit auch vermerkt.
Ich habe studiert. Aber ich möchte nun gerne in den Bereich Verwaltung und verbeamtet werden. Und das am liebsten ohne eine erneute Ausbildung sondern Weiterbildung oder so
Wenn du Beamter werden willst, musst du eine spezielle Ausbildung als Beamter auf Widerruf (duales Studium) durchlaufen.
Mit einem Angestelltenlehrgang ist dies nicht mehr möglich!
Außerdem, eine Behörde ist keine Firma!
Ich arbeite aber auch nicht bei einer Behörde deshalb kann ich das sagen. Meine Arbeitsstelle gehört aber zum öffentlichen Dienst. Der Ansprechpartner der die Lehrgänge organisiert, sagte, dass man eine Stelle im öffentlichen Dienst bräuchte. Was das genau heißt weiß ich nicht aber die Lehrgänge würde es ja nicht mehr geben wenn sie keinen Sinn mehr hätten. Ist vllt auch unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Würde im genauere Erläuterung Ihrer Antwort bitten.
Meine Arbeitsstelle gehört aber zum öffentlichen Dienst.
Mit welchen Waren handelt ihr denn?
hier findest du die Erklärung, was eine Firma ist:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/firma-33489
ein Beamter hat mit einer kaufmännischen Tätigkeit nichts zu tun.
Der Beamte muss sich mit Gesetzen herumschlagen und Bürger entsprechend beraten.
Da du die Voraussetzungen für die Tätigkeit eines Beamten nicht hast, wirst du noch ein duales Studium als Beamter auf Widerruf absolvieren müssen.
Alternativ, mache deinen Angestelltenlehrgang, dann hast du die Möglichkeit als Angestellter in einer Behörde tätig zu werden.
Schon allein bei dem Wort "Angestelltenlehrgang" müsstest du doch schon erkennen, dass dies keine Vorraussetzung für die Tätigkeit eines Beamten sein kann.
Und nein, dies ist in allen Bundesländern gleich.
Und hier mal Informationen über den Angestelltenlehrgang 1 der Stadt Bielefeld.
Da findest du keinen Hinweis auf eine Beamten-Tätigkeit, sondern nur auf Tarifbeschäftigte (Angestellte)
https://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/Anlage5a-Leitfaden_ALI.pdf
Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber z. B. hier in Berlin ist es so:
https://www.berlin.de/karriereportal/stellen/jobportal/Stadtinspektor-in-auf-Probe-de-j7097.html
Da benötigt man nur ein sozialwissenschaftliches Studium und 1 Jahr Berufserfahrung im Öffentlichen Dienst.
Wenn du deinen Link mal genau gelesen hättest, wäre dir dieser Satz aufgefallen:
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bei vorherigen Beschäftigungen in einer Behörde des öffentlichen Dienstes (formlos)
Was er nicht nachweisen kann, da er noch nie bei einer Behörde tätig war.
Wenn du die Frage richtig gelesen hättest, wär dir der Satz aufgefallen
Ich arbeite im öffentlichen Dienst allerdings nicht in der Verwaltung
Wenn du dich im öffentlichen Dienst auskennen würdest, wüsstest du dass man darunter nicht unbedingt eine Behörde verstehen muss.
Auch der DRK oder ASB gehört zum öffentlichen Dienst.
Und mit diesem Satz hast du bestätigt, dass du nicht für eine Behörde tätig bist!
Meine Frage wäre ob es theoretisch von den Formalen Angelegenheiten möglich wäre, dass mich meine Firma für den Kurs anmeldet,
Wie ich oben schon schrieb, eine Firma ist keine Behörde.
Wenn du dich im öffentlichen Dienst auskennen würdest, wüsstest du dass man darunter nicht unbedingt eine Behörde verstehen muss.
- Wo habe ich denn behauptet, dass es sich beim Öffentlichen Dienst immer um eine Behörde handelt?
Und mit diesem Satz hast du bestätigt, dass du nicht für eine Behörde tätig bist!
2. Mit welchem Satz ? Und ja. Ich arbeite in keiner Behörde, sondern in einer anderen Einrichtung des öffentlichen Rechtes.
Wie ich oben schon schrieb, eine Firma ist keine Behörde.
3. Habe ich nie behauptet. Habe nur den Satz des Fragestellers zitiert.
Und natürlich besteht der Öffentliche Dienst nicht nur aus Behörden. Wie wir ja wissen gibt es ja am Beispiel des Bundes die unmittelbare und die mittelbare Bundesverwaltung. Nur wird der Begriff "Behörde" von vielen Menschen willkürlich verwendet. Behörden (also die unmittelbare Bundesverwaltung) sind Organe einer Gebietskörperschaft, welche ja eine juristische Person für sich ist. Und die mittelbare Bundesverwaltung besteht wiederum aus z. B. Anstalten, Körperschaften usw. des öffentlichen Rechts, die dann wiederum eigene juristische Personen sind.
So wie ich eure Diskussion verstehe, geht es doch nicht um dich, sondern um den Fragesteller!
Daher ist es doch völlig egal wo du arbeitest.
Nur du beziehst dich in deinem Link, auf ein bereits abgeschlossenes Fachhochschulstudiums, das doch bei dem Fragesteller gar nicht vorliegt.
Daher verstehe ich deine Kommentare in diesem Zusammenhang nicht.
Und wenn der TE Beamter werden möchte muss er die Beamtenausbildung als B.a.W. durchlaufen.
- So. Also so wie ich es verstehe, spricht "Unterfranke61" mich an und nicht den Fragesteller. Zumindest hat er es unter meinem Kommentar gepostet.
- Also ich konnte aus der Frage des Fragestellers nur entnehmen, dass er mit seinem sozialwissenschaftlichen Studium fertig sei.
Ich bin fertig mit einem sozialwissenschaftliche Studium.
Natürlich habe ich deine Antwort mit dem Link kommentiert, da der Fragesteller die Voraussetzungen dafür gar nicht hat.
Und wenn er ein sozialwissenschaftliches Studium hat, bedeutet dich doch nicht gleichzeitig, dass er die Vorraussetzungen für diese Stellenbeschreibung hat.
Schon beim 1- Absatz deines Links wird doch schon darauf hingewiesen:
Worauf kommt es uns an (formale Voraussetzungen)?
- Sie haben ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium mit Schwerpunkt "Öffentliche Verwaltung" bzw. "Öffentliche Verwaltungswirtschaft" abgeschlossen und erfüllen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes im Land Berlin bzw. bei einem anderen Dienstherrn der Bundesrepublik Deutschland
oder
- in abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium in einem Studiengang mit überwiegend verwaltungs-, rechts-, sozial-, politik- und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten und haben danach für mindestens ein Jahr eine hauptberufliche Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes oder eine Tätigkeit für mindestens zwei Jahre außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübt, die den fachlichen Anforderungen sowie nach ihrer Art und Bedeutung den Tätigkeiten des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 entspricht.
Und dies trifft doch gar nicht zu.
Nach seinem Text zu urteilen, hat er überhaupt nicht studiert.
Den Angestelltenlehrgang 1 gab es vor vielen Jahren nur für den mittleren Dienst.