Abmahnung wegen Führerscheinentzug?
Hallo! Ich suche Informationen ob ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst einen Arbeitnehmer abmahnen darf, wenn er wegen alkoholisierten Fahrens im privaten Bereich den Führerschein entzogen bekommen hat. Es handelt sich hierbei nicht um einen Beamten, sondern um einen Angestellten. Danke. :)
6 Antworten
Wenn Du den Führerschein für die Arbeit brauchst, dann darf er dich Kündigen aber nicht abmahnen.
es kommt darauf an, welche Tätigkeit der AN ausübt.
ist rein informativ, was wenn der Angestellte in einem Büro arbeitet?
Was Du in deiner Freizeit machst, geht Deinen Chef nichts an.
Wenn Du den Führerschein für den Job brauchst und jetzt nicht voll Einsetzbar bist, mußt Du dir entweder einen Kopf machen wie Du deinen Job trotzdem erledigen kannst. Oder er Kündigt Dich, weil er Dich anders nicht einsetzen kann.
Aber eine Abmahnung wäre in dem Fall Blödsinn.
Das darf er generell, weil er als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (egal ob Arbeiter, Angestellter oder Beamter) einen sauberen Leumund im oder außerhalb des Dienstes von dir abverlangt.
http://uni.marcoraddatz.com/paed/AlkoholmissbrauchimOeffentlichem_Dienst.pdf
Abschnitt e trifft besonders auf deine Frage zu.
Vielen dank. Allerdings kann ich irgendwie nicht das Dokument öffnen... könntest du mir das kopieren und hier reinschreiben? Dankeschön.
Wenn der Angestellte auch beruflich Fahren muss, dann schon. Ansonsten ist das seine Privatsache.