Muss man als Beamter bei Kuendigung Gehalt zurueckzahlen auch wenn man im oeffentl.Dienst bleibt?
Wenn man Beamter oder Beamtin im gehobenen Dienst der Landespolizei ist, muss man dann bei eigener Kuendigung das Gehalt zurueckzahlen, obwohl man in den oeffentlichen Dienst (Verwaltung) geht, allerdings in einem anderen Bundesland??Wo koennte man da mal nachlesen?DANKE
6 Antworten
das finanzielle problem, welches beamte haben, die ihren dienst quittieren wollen, besteht darin, dass man zumindest als bundesbeamter sein geld im voraus erhält, d.h. dass du für den monat für den du kündigst, dann u.u. kein geld mehr hast, sofern du finanziell nur monat für monat planst.
Naja man muss ja nach der Ausbildung 5 Jahre bei der Landespolizei bleiben, damit man die Anwärterbezüge nicht zurückzahlen muss. Kündigt man innerhalb dieser Zeit, sozusagen als Beamter auf Probe, dann muss man das doch Anteilig zurückzahlen.Ist das aber auch so, wenn man in den öffentlichen Dienst , z.B. Verwaltung, in einem anderen Bundesland wechselt?? (Keine neue Ausbildung)
Welches Gehalt? Du wirst doch bestimmt nicht von Jetzt auf Gleich kündigen. Von der alten Arbeitsstelle kriegste dein Geld bis zum letzten Arbeitstag und vom neuen Arbeitgeber ab dem ersten Arbeitstag.
von welchem gehalt sprichst du?
dem der gesamten arbeitszeit, dem eines bestimmten abschnitts?
Naja man muss ja nach der Ausbildung 5 Jahre bei der Landespolizei bleiben, damit man die Anwärterbezüge nicht zurückzahlen muss. Kündigt man innerhalb dieser Zeit, sozusagen als Beamter auf Probe, dann muss man das doch Anteilig zurückzahlen.Ist das aber auch so, wenn man in den öffentlichen Dienst , z.B. Verwaltung, in einem anderen Bundesland wechselt?? (Keine neue Ausbildung)
Auch Beamte müssen ja für ihr Geld arbeiten. Das hast du doch wohl getan? Warum solltest du dann etwas zurück zahlen?