Nach welchen Abschluss richtet sich das Gehalt im öffentlichen Dienst?

1 Antwort

Im ÖD richtet sich das Gehalt in erster Linie nicht nach dir sondern du besetzt eine Stelle, die eine bestimmte Bewertung hat. Also immer, wenn eine Stelle frei wird, wird diese Stelle mit einem geeigneten Bewerber besetzt.

Fall 1: Beamte

Um Beamter zu werden musst du immer einen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Im gehobenen Dienst ist das in der Regel ein Studium an einer Hochschule, für welches du schon Anwärterbezüge bekommst. Für dieses Studium brauchst du die Hochschulreife. Nach Ausbildungsende hast du die Qualifikation für den gehobenen Dienst, also Stellen mit der Besoldung A9-A13 erworben. In der Regel bewirbt man sich auf A9er Stellen und wird dann auch Beamter in der Gruppe A9. Du könntest dich allerdings auch auf ne A10er Stelle bewerben. Wenn man dich nimmt, wärst du zwar auf der A10-Stelle, bekommst aber vorerst nur A9 ausgezahlt, bis die gesetzlichen Wartezeiten für die Beförderung erfüllt sind. Im höheren Dienst, also A13-A16 musst du zuerst ein Studium auf Masterniveau (Uni-Diplom, 1. Staatsexamen) abschließen, ob du davor 1 oder 2 Bachelor gemacht hast, interessiert nicht wirklich. Anschließend macht man in der Regel ein Referendariat, also auch einen Vorbereitungsdienst. Danach hast du das 2. Staatsexamen und die Qualifikation für den höheren Dienst und kannst dich somit auf A13er Stellen bewerben. Wenn du dich für höhere Stellen bewerben willst, gilt das gleiche wie für den geh. Dienst.

Fall 2: Angestellte

Hier ist es simpel. Auch hier gilt: Stellen sind in der Regel immer fix dotiert. Wird zum Beispiel eine E13 Stelle ausgeschrieben, heißt das, dass hier in der Regel ein Studium auf Masterniveau gefordert ist. Allerdings steht es jedem anderen frei, sich trotzdem zu bewerben, auch wenn man die "formale" Voraussetzung eines Masterstudiums nicht erfüllen kann.

Ist z.B. eine E10 Stelle ausgeschrieben, heißt das, dass hier in erster Linie Bachelor- oder Hochschulabsolventen (Dipl. FH) angesprochen sind. Für diese Stelle kann sich natürlich aber auch ein Master-Absolvent bewerben. Auch wenn der Master-Absolvent genommen wird, bekommt er trotzdem "nur" E10, obwohl er "formal" ja die Voraussetzung für E13 hätte. Soll heißen, deine Qualifikation hat lediglich Auswirkung auf die Chancen, genommen zu werden, jedoch nicht aufs Gehalt.

Ich hoffe, ich konnte deine Frage einigermaßen zufriedenstellend beantworten.

ilcup 
Beitragsersteller
 24.02.2014, 15:45

Danke super erklärt! DH