Diensthaftpflichtversicherung für Erzieher?
Hallo liebe Leute,
mal angenommen ich handle als Erzieher grob fahrlässig und es kommt dazu, dass Schadenersatz oder Schmerzensgeld gefordert wird.
Da ich ja im Arbeitsverhältnis stehe (nicht im öffentlichen Dienst!) ist mein Arbeitgeber vorleistungspflichtig. Kann der Arbeitgeber von mir das Geld (also Regress) zurück fordern?
Gibt es hier eine Versicherung?
Vielleicht kennt sich ja jemand besser aus. Habe im Internet nur Diensthaftpflichtversicherungen für den öffentlichen Dienst gefunden.
LG
4 Antworten
Als Angestellter bist du immer als "Handlungsgehilfe" deines Arbeitgebers tätig.
Gerade im öffentlichen Dienst, gibt es aber Situationen, wo die Haftung auf den einzelnen Mitarbeiter durchgreifen kann. Dazu kannst du bei den meisten Versicherern für wenige € einen Zusatz einschließen.
Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen können dieses Risiko gegen einen Zusatzbeitrag mit einschließen. Das ist günstiger als eine zusätzliche Police.
Du bist als Handlungsgehilfe über die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers abgesichert. Die Zusatzversicherung springt dann ei, wenn eine Haftung auf dich persönlich durchgreift (das ist eher unwahrscheinlich, daher kostet das auch nicht viel)
Den Versicherer habe ich lediglich gewählt, um zu verdeutlichen, dass eine Absicherung generell möglich ist:
Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT schützt umfassend
Über unsere Haftpflichtversicherung schützen wir Sie - als Arbeitnehmer - vor Ansprüchen des Arbeitgebers bei Sachschäden aus mittlerer oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Das bedeutet natürlich auch, dass wir eventuelle Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit zurückweisen, um Sie vor unbegründeten Schadenersatzansprüchen zu bewahren.
https://www.vhv.de/versicherungen/haftpflichtversicherung/privat/fehler-job
Dankeschön!
das liegt an Deinem Suchbegriff
Du musst nach Berufshaftpflicht suchen
Berufshaftpflichtversicherung für Erzieher - VC24.de (versicherungscheck24.de)
Zitat:
Absicherung im AnstellungsverhältnisDie Berufshaftpflichtversicherung greift umfassend im Anstellungsverhältnis, wenn Haftungen auf der einen Seite durch geschädigte Dritte erhoben werden und Leistungen an diese direkt gezahlt werden müssen; und auf der anderen Seite, wenn im Binnenverhältnis Träger – Erzieher Haftungsausgleich nach einem Schadenfall verlangt wird, weil durch ein vorgehaltenes Fehlverhalten der Erzieherin bzw. des Erziehers Schaden entstanden sei.
Hier kann je nach Modell der Trägerschaft der Träger vorgelagert für seine Angestellten haften. In der Binnenhaftung kann er sich geleistete Zahlungen jedoch vom Betroffenen zurück holen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss entsprechend eingestellt sein, solche Forderungen kompensieren zu können.
In dem Link geht es um eine freiberufliche, aber nicht angestellte Tätigkeit.