Diensthaftpflichtversicherung für Erzieher?

4 Antworten

Als Angestellter bist du immer als "Handlungsgehilfe" deines Arbeitgebers tätig.

Gerade im öffentlichen Dienst, gibt es aber Situationen, wo die Haftung auf den einzelnen Mitarbeiter durchgreifen kann. Dazu kannst du bei den meisten Versicherern für wenige € einen Zusatz einschließen.

Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen können dieses Risiko gegen einen Zusatzbeitrag mit einschließen. Das ist günstiger als eine zusätzliche Police.

Du bist als Handlungsgehilfe über die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers abgesichert. Die Zusatzversicherung springt dann ei, wenn eine Haftung auf dich persönlich durchgreift (das ist eher unwahrscheinlich, daher kostet das auch nicht viel)

Den Versicherer habe ich lediglich gewählt, um zu verdeutlichen, dass eine Absicherung generell möglich ist:

Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT schützt umfassend
Über unsere Haftpflichtversicherung schützen wir Sie - als Arbeitnehmer - vor Ansprüchen des Arbeitgebers bei Sachschäden aus mittlerer oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Das bedeutet natürlich auch, dass wir eventuelle Ansprüche aus leichter Fahrlässigkeit zurückweisen, um Sie vor unbegründeten Schadenersatzansprüchen zu bewahren.  

https://www.vhv.de/versicherungen/haftpflichtversicherung/privat/fehler-job

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Micha97 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 08:30

Dankeschön!

das liegt an Deinem Suchbegriff

Du musst nach Berufshaftpflicht suchen

Berufshaftpflichtversicherung für Erzieher - VC24.de (versicherungscheck24.de)

wattdennnu2  01.04.2021, 08:38

In dem Link geht es um eine freiberufliche, aber nicht angestellte Tätigkeit.

frodobeutlin100  01.04.2021, 08:42
@wattdennnu2

Zitat:

Absicherung im Anstellungsverhältnis

Die Berufshaftpflichtversicherung greift umfassend im Anstellungsverhältnis, wenn Haftungen auf der einen Seite durch geschädigte Dritte erhoben werden und Leistungen an diese direkt gezahlt werden müssen; und auf der anderen Seite, wenn im Binnenverhältnis Träger – Erzieher Haftungsausgleich nach einem Schadenfall verlangt wird, weil durch ein vorgehaltenes Fehlverhalten der Erzieherin bzw. des Erziehers Schaden entstanden sei.

Hier kann je nach Modell der Trägerschaft der Träger vorgelagert für seine Angestellten haften. In der Binnenhaftung kann er sich geleistete Zahlungen jedoch vom Betroffenen zurück holen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss entsprechend eingestellt sein, solche Forderungen kompensieren zu können.