Bautrockner nervt?

3 Antworten

Wenn dafür die Miete gekürzt wird, ist das Bestandteil des Leitungswasserschadens und wird von der Gebäudeversicherung getragen. Das muss man dem Vermieter natürlich auch umgehend so mitteilen.

Nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) betragen die Immissionsrichtwerte bei Geräuschen innerhalb von Gebäuden tagsüber 35 dB (A) und nachts 25 dB (A). Die einschlägigen Grenzwerte könnten bei direktem Schallbezug (z.B: über Wände, Decken) zur anderen Wohnung ggfs. deutlich überschritten werden.

Solltest Du ein Smartphone haben, so lade Dir eine App zum Messen runter und dokumentiere die Werte tagsüber und nachts im Bezug auf die TA-Lärm.

Du solltest nach meiner Einschätzung die Miete um 50% oder bei starker Überschreitung sogar um bis zu 100% mindern dürfen (letzteres wäre aber ein SEHR hellhöriges Haus).

Wie immer beim Vermieter ankündigen und ihm auch ein erstes Messprotokoll senden (2 Messungen sollten für das 1. Schreiben ausreichend sein). Danach natürlich zum Beleg weitermessen und protokollieren. Den Tipp von Hans bzgl. der Versicherung des VM der Nachbar-WE ist auch ein netter Hinweis an Deinen VM.

Kleiner Tipp für das Schreiben: "vibriert"

chinchi61 
Beitragsersteller
 11.04.2019, 00:07

Das schlimmere ist dieses laufende vibrieren. Selbst wenn ich im Bett liege merke ich es. Man fühlt sich wie auf einer RÜTTELPLATTE

oklein  11.04.2019, 19:17
@chinchi61

Eine "Seismographen-App" kenne ich nun nicht. Da ich vom Bau-Fach bin, ist der Vergleich sicher etwas übertrieben ;-)

Schreib es aber auf jeden Fall, denn falls das Trocknungsgerät die Vibration auslösen sollte (z.B. Anregung der Eigenschwingung des Bodens), kann mit einer Matte unter das Gerät da leicht Abhilfe geschaffen werden.

chinchi61 
Beitragsersteller
 10.04.2019, 23:59

Danke für " vibriert'' hab ich übersehen. 😀