Darf ich rechtlich meinen Roller vor die Haustüre stellen?
Liebste Community,
ich wohne seit kurzen in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Es gibt einen zentralen Vermieter, der mir als auch anderen im Haus Wohnungen vermietet. Ich habe einen 50er Roller, den ich vor dem Eingang parke. Ich wohne im 1. Stock und unter mir im Erdgeschoss ein altes Ehepaar. Diese haben mitbekommen, dass ich meinen Roller dort immer abstelle und mich zur Rede gestellt, ich solle meinen Roller auf den zugehörigen 100 Meter entfernten Parkplatz parken, da (kein Witz :D) der Roller einfach nicht in das Bild der Landschaft/ Umgebung passe. Im weg steht er nicht und hindert niemanden beim durchkommen etc.
Daraufhin bin ich zu meinem Vermieter gegangen und habe ihn grundsätzlich gefragt, ob es so okay sei, wie ich meinen Roller immer parke. Von ihm aus habe ich grünes Licht.
Heute kam erneut die Dame auf mich zu und verlangte mit Nachdruck das Umparken. Das möchte ich jedoch nicht, da ich täglich mehrmals mit dem Roller pendle und ich zudem den Roller nicht mehr sehen würde falls etwas passiert etc.
Habe ich rechtlich ein Recht darauf, meinen Roller weiterhin dort zu parken, wo er steht? Wie soll ich nun am besten vorgehen?
Liebste Grüße
11 Antworten
Rechtlich gesehen ist es so geregelt, dass du dich an die im Mietvertrag vereinbarten Normen zu halten hast. Da dir dein Vermieter eine ausdrückliche Erlaubnis zur Abstellung deines Rollers vor der Haustüre erteilt hat und dieser in keinster Weise die anderen Mieter in ihrer Lebensform beeinträchtigt, haben diese keinerlei rechtlichen Anspruch dir gegenüber, was dazu führt, dass du deinen Roller dort stehenlassen darfst.
100m sind natürlich schon eine echte Zumutung für Dich.
Ansonsten gilt:
https://www.das.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/4/parken-mit-roller-und-co.aspx
"Vor dem Eingang" ist wohl kaum ein Parkplatz nach StVO.
Das Parken auf dem Gehsteig ist grundsätzlich verboten. Genauso wie das Fahren auf selbigem.
Der Vermieter - als Eigentümer - kann Dir das Parken auf seinem Privatgelände - so es solches ist - natürlich erlauben.
Rettungswege müssen trotzdem frei bleiben ...
Wenn das Ehepaar 'schlau' ist, zeigt es dich wegen 'Fahrens auf dem Bürgersteig' an. Also den Roller immer schön über den Gehweg schieben ....
Wenn Du die Genehmigung des Vermieters hast, dann brauchst Du dich über die Meinung des Nachbarn nicht zu kümmern.
das ist kein Parkplatz - hast du eine schriftlich Erlaubnis deines Vermieters ! die du dem Ehepaar zeigen kannst?
stell dir vor - jeder aus eurem Haus stellt den Roller vor die Tür ---- kein Durchkommen vor lauter Roller
soweit sind die 100 m nicht
Es ist meiner Meinung nach schon ein Unterschied ob man einem 80-jährigen Rentner, der kaum noch gehen kann, sagt, er soll 100m zu seinem Rollator laufen oder einem gesunden, jungen Mann diese Strecke zumutet.
Generell kann es dir natürlich egal sein, solange du die Erlaubnis des Vermieters hast. Die würde ich mir dann aber schriftlich geben lassen.
Ja das dachte ich früher auch schon bei diversen Kinderwägen und Buggys, bei Rollatoren oder Gehwägelchen von Rentnern etc. Das wird gesellschaftlich immer toleriert, auch wenn diese dann direkt den Weg versperren.
Sag dann mal zu den betreffenden Personen: Das sind nur 100m zu Fuss. ;-) Dann bekommt man den Vortrag, dass man ein Kinderhasser ist oder etwas gegen Renter habe. Es gibt nichts schöneres als für die Gemeinschaft im Bedarfsfall zu verbrennen.^^