Fußboden extrem kalt - Miete mindern?
Hey,
jetzt beginnt ja wieder die kalte Jahreszeit und ich habe wie immer ein Problem mit dem extrem kalten Fußboden. Unter mir wohnt ein altes Ehepaar und diese heizen nicht. Ich sehe auch nie Abends Licht in der Wohnung, also Strom brauchen sie scheinbar auch nicht. Nun ich meiner Wohung sind meisst um die 22-24 Grad. Hab in allen Räumen die Heizung auf 3 und in dem Raum wo ich mich aufhalte (meisst Wohnzimmer oder Arbeitszimmer) auf 5. Aber der Fußboden ist trotzdem EXTREM kalt, ich trage schon Hausschuhe und dicke Socken, dann geht es, aber sobald ich die Schuhe mal ausziehe, wenn ich zum Beispiel am PC sitze, kann ich die Füße nichtmal 1 Minute auf den Boden stellen weil sie dann auch total kalt sind. Ich denke der Boden hat so um die 10 Grad, ist wirklich extrem kalt.
Was kann ich da machen? Kann mein Vermieter die Mieter unter mir zwingen zu heizen (z.b. auf 20 Grad) oder kann ich die Miete deswegen mindern?
12 Antworten
Das ist mit Sicherheit kein Grund eine Mietminderung vorzunehmen..denn die Wohlfühltemperatur ist nach Deinen Angaben durchaus vorhanden. Ob ein Gespräch mit dem Vermieter etwas bringt..glaube ich auch nicht. Es bleibt jedem Mieter vorbehalten..zu heizen oder es sein zu lassen!!
Eine Mietminderung ist nicht möglich. Du kannst deine Wohnung problemlos beheizen, die unter dir wohnenden Mieter kann aber niemand dazu zwingen. Das einzige, was man ihnen vorschreiben kann, ist die Heizung soweit aufzudrehen, dass die Rohre bei entsprechenden Außentemperaturen nicht einfrieren, aber nicht soviel zu heizen, damit du warme Füße bekommst.
kurz und knapp... laut Mieterhilfe e.V kannst du 30% mindern wenn du einen ständig kalten boden wegen fehlender isolierung hast... geh mal googeln da findest einiges dazu ;O)
lass das aber vorher von einem mieterschutzbund oder anwalt absegnen, man sollte nie eigenmächtig anfangen zu mindern. gerade bei sowas wie hier, du liegst erst einmal in der beweispflicht.. und kannst ja schlecht den boden aufstämmen um zu schauen wie der isoliert wurde ;O)
zudem musst du eh dem vermieter erst einmal über den mangel, wenn es denn einer ist, informieren und ihn um abhilfe bitten. beim aufsetzten des schreibens hilft dir auch der mieterbund...
Beides nicht. Niemand kann von den Leuten unter dir erwarten, dass sie dir die Füße wärmen. Die Miete wirst du auch nicht kürzen können, weil du deine Wohnung ja auf 22-24 Grad heizen kannst.
Also, die heutigen Anlagen vertragen durchaus auch die Stellung 5, weil eben Außentemperaturfühler die Wassertemperatur steuern. Prüfe, ob wirklich durchgehend die Wärme abgenommen wird oder nur sporadisch. Auch die Schränke nebst Inhalt müssen ja aufgeheizt werden und auch ein Fußboden, speziell dieses Giftzeugs Laminat ist schwer warm zu bekommen. Leider werden keine Angaben zum Fußbodenbelag gemacht. Die anderen Bewohner im Haus haben aber zu heizen, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und auch viele Gerichte. Prüfe die Wärmeabrechnung der anderen Mieter und fordere ggf. den Vermieter zum Handeln auf. Viel Glück.