Bauträger arbeitet Mängel nicht ab?

7 Antworten

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
speed55626 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 12:53

Vielen Dank eine Frage: Es sind keine gravierende Mängel wie bei den Links beschrieben sondern eher Sachen die einfach noch fehlen, z.B. schlampig verlegter Fußboden der noch ausgebessert werden muss, oder im Keller wurden noch keine Sockelleisten verlegt, versprochene Gartenhütte fehlt....

Trotzdem mit Mängelrüge vorgehen?

Frank Hartung  22.12.2019, 13:30
@speed55626

Ein Mangel ist ein Mangel und die Vorgehensweise immer identisch :)

  1. Tipp: keine Mails versenden sondern den postalischen Weg gehen per Einschreiben
  2. Tipp: Die Mängel nochmals einzeln auflisten
  3. Tipp: Fristen setzen und androhen nach Ablauf der Frist eigene Handwerker mit der Behebung zu beauftragen, natürlich auf seine Kosten
  4. Tipp: Nicht alles bezahlen, eine angemessene Summe zurückhalten und Ihm dies schriftlich anzeigen.
  5. Tipp: Androhung von Zwangsmaßnahmen ( Mahnbescheid u.Ä.)
  6. Tipp: sucht euch einen Anwalt für Bau- und Vertragsrecht.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Barbarosse  31.12.2019, 01:17

Richtig ist dein Tipp 6.

Alle anderen Tipps sind Sache des Anwalts.

speed55626 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 16:27

Vielen Dank. Ja Einschrieben schicke ich Mittwoch los wenn er nicht reagiert. Die Mängel haben wir ihm mehrfach geschrieben. Was ht es mit dem Mahnbescheid aufsich? Und noch eine Frage zum Anwalt wer trägt die Kosten. Also wenn es jetzt in einen Rechtsstreit geht und wir "Recht bekommen" und er die Nacharbeiten machen muss, muss er dann auch die Anwaltskosten zahlen? Es bringt mir ja nichts wenn er die Restarbeiten von sagen wir mal Wert von 5000€ erledigt aber die Anwaltskosten 10.000 € betragen.

BTS10  16.12.2019, 16:38
@speed55626

Der Einsatz des Anwaltes wurde vom Bauträger verursacht, deshalb hat dieser auch die Kosten zu übernehmen.

Ich würde vorsichtshalber einen Mahnbescheid beantragen über 15% der Bausumme. Dies geht ohne Rechtsanwalt und kostet um die 50 € nur der Prozeß anschliesend wenn der Bauträger in Widerspruch geht erfordert einen Anwalt. Der Antrag auf Mahnbescheid soll aber nur ein Schuß vor den Bug des Bauträgers sein.

Wenn er schon Mahnungen zum 2. Mal ignoriert hat, und sonst nichts fruchtet, ist der nächste Schritt ein Beratungsgespräch bei einem entsprechenden Anwalt, der ist berufen dazu euch den Ärger ab zu nehmen 😁

Was können wir tun, wenn er wieder nicht reagiert (wovon ich ausgehe).

Anwalt (Baurecht) beauftragen und zusätzlich einen Baugutachter.

Aber dies wird dir der RA schon alles erklären.

Und tue dir selbst einen Gefallen und bezahle keine Rechnung mehr, bevor nicht alles geklärt wurde.

Wie kann er euch mit zusatzkosten drohen, wenn die Arbeiten nicht erledigt sind?

das ist gängige Masche, dass wegen den Kleinigkeiten keiner mehr kommt.

ich empfehle dringend einen Anwalt

speed55626 
Beitragsersteller
 16.12.2019, 16:22

Wir haben das Nachtragsangebot noch offen z.B. waren 30 Euro pro qm² Fußboden inkludiert wir haben uns einen für 40 € ausgesucht somit haben wir hier z.B. noch einen Nachtrag von 10 € pro qm² offen.

So ist es mit einigen Sachen und laut Vertrag kann er auf diese Sonderleistungen nochmal 10% zusätzlich verlangen am Ende wenn er denn mal fertig werden sollte

mbholzwurm  16.12.2019, 17:14
@speed55626

Das heisst er hat im Grunde schon Geld für Arbeiten bekommen, die er noch nicht gemacht hat? Dann habt ihr im Grunde schon zuviel bezahlt, alles weitere immer per Einschreiben und mit Zeugen und geht zum Anwalt!