Schäden in der Eigentumswohnung, wer haftet für was?
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung Bj. 2013. Der Schaden befindet sich der Dusche (Bildung von Rissen/ Löchern in den Fugen). Diese Mängel sind erst vor einigen Wochen entstanden und es besteht jetzt die Gefahr, dass der Putz/ Kalksandstein hinter den Fließen feucht wird.
Da es sich um eine Neubauwohnung handelt, gibt es bestimmte Fristen? Ist der Bauträger oder der Fliesenleger verantwortlich?
Der Schaden wurde bereits vor einiger Zeit bei der Verwaltung des Gebäudes gemeldet, jedoch ohne Rückmeldung. Nun möchte ich etwas Druck ausüben, damit demnächst endlich mal was passiert.
6 Antworten
Es kommt drauf an wie der Schaden zu Stande kam. Wenn es einfach so aus dem Nichts kam, dann solltest du bei der Verwaltung täglich anrufen und schriftlich festhalten wie oft du angerufen hast und wie oft nichts passiert ist. Auch der schriftliche Verkehr mit der Verwaltung ist wichtig. Immer schön Kopien machen. Mach am besten auch gleich Fotos von den Schäden. Nicht, dass du dafür aufkommen musst.
So sieht man, dass du alles dafür getan hast, um den Schaden zu beseitigen, es von der Verwaltung aber nichts zurück kam.
... aber ein Verwalter hat doch mit Euren Handwerkern nichts am Hut.
Schaue einfach in die Kauf-/Werkverträge, denn dort ist doch alles vereinbart worden, was so wichtig ist.
Viel Glück.
Der Verwaltung eine eindeutige Frist setzen, mit dem Hinweis dass man nach Verstreichen der Frist selber einen Sachverständigen beauftragt, und der Verwaltung die Kosten dafür in Rechnung stellen wird.
sorry, mein Fehler, ich meinte den Bauträger beziehungsweise den Fliesenleger. Die haben eine mehrjährige Verpflichtung zur Gewährleistung
... was haben die mit meinem Bad am Hut?
Der Verwaltung einen Antworttermin vorgeben, sonst ...
Der Schaden wurde bereits vor einiger Zeit bei der Verwaltung des Gebäudes gemeldet, jedoch ohne Rückmeldung
... was haben die mit meinem Sondereigentum am Hut?
Der Bauträger als Verkäufer dürfte hier in der Gewährleistungshaftung sein, soweit die Ansprüche gegen einzelne Gewerknehmer im Kaufvertag nicht wirksam an Sie abgetreten wurden..
Was berichten denn ihe Miteigentümer dazu?
Baupfusch tritt selten in nur einer Wohnung einer Wohnanlage mit mehreren zum gleichen Zeitpunkt errichteten Wohnungen auf!?!
... was haben die mit meinem Sondereigentum am Hut?