Keine Rechnung für Zahlung des Einbehalts?
Wir haben eine Schlussrechnung vom Bauträger erhalten in der ein Einbehalt für die noch offenen Mängel abgezogen wurde. Diese Rechnung haben wir bezahlt.
Die Mängel sind jetzt behoben (die, die behoben werden konnten). Für die anderen Mängel haben wir einen Preisnachlass ausgehandelt.
Nun hat der Bauträger uns einen noch zu zahlenden Betrag per E-Mail zukommen lassen. Auf Anfrage, dass wir eine Rechnung haben möchten (damit auch alles sauber in unseren Unterlagen vorhanden ist), kam folgende E-Mail zurück:
"Guten Morgen Herr XXX,
die Rechnungen liegen ihnen alle vor. Die Betrag wurde auf die Rechnungen einbehalten.
Aus diesem Grund darf ich keine neue Rg. über diese Summe erzeugen.
Hiermit bestätige ich ihnen, dass wir XXXX,XX Euro ausbuchen, nach Zahlung von XXXX,XX Euro.
Nach Zahlungseingang werde ich die Umschreibung veranlassen."
Ist dieses normal bzw. üblich, oder kann ich auf eine, meiner Meinung nach, üblichen Rechnung bestehen? (Ich zahle doch nichts, für das ich keine Rechnung erhalten habe!)
4 Antworten
Dann bitte ihn, eine Rechnungskopie zu schicken, diese als Kopie auszuweisen und die benannten Beträge, für die er diese Forderung erhebt, zu kennzeichnen.
Und ich würde vorher auch nichts zahlen. Da es "nur" eine Kopie ist, hat er dann keine Rechnung doppelt gestellt. Ansonsten , bei Weigerung unterstelle ich ihm nur Bequemlichkeit.
richtig, irgend jemand ist vermutlich nur zu bequem, im Ordner das Richtige herauszusuchen und abzuhaken.. Also wird hier wieder einmal das "Hornberger Schiessen" aus der Schublade gekramt...
Wieso soll der Bauträger eine Kopie schicken? Das Original hat doch der Käufer eh schon. Den Umweg braucht es doch wirklich nicht. Es wäre Bequemlichkeit des Käufers wenn er das fordert!!!
In der Tat ist eine Rechnung hier nicht erforderlich. Die Forderung ist ja mit der Rechnung gestellt, von der Sie Geld einbehalten haben. Wenn es nun also keine Gründe mehr für einen Einbehalt gibt, zahlen Sie die Restsumme unter Angabe der Rechnungsnummer, von der Sie Geld einbehalten haben.
Die Antwort des Bauträgers ist korrekt. Euch steht ein Beleg für den Preisnachlass auf die erbrachten Leistungen zu, deren Rechnungen euch vorliegen, aber mehr nicht. Der AN kann ja nicht eine weitere Rechnung ausstellen für etwas, was bereits abgerechnet wurde. Der entsprechende Vermerk gehört dann zu den Unterlagen, die ihr aufbewahrt.
Hättet ihr die Rechnungen bereits vollständig bezahlt, würdet ihr eine Gutschrift auf die Zahlungen erhalten und eine Rückbuchung, aber ebenfalls keine neue Rechnung. Das wäre ja auch inhaltlich falsch, denn der Preisnachlass basiert ja auf der Rechnungssumme im Ganzen.
Wieso Rechnung? Du hast dohc die Rechnungen geschrieben und Geld erhalten. Bauträger hat von diesen Beträgen das Geld einbehalten. Mängel wurden soweit beseitigt - anderweitige über Abschlag. Damit must du deine eigene Buchführung auf den neuen Stand bringen - dann passt das wieder