Dem Anwalt auch eine Frist setzen?
Angenommen ein Anwalt setzt eine Frist, in der man das Schreiben zu beantworten hat. Und man hält diese Frist natürlich ein und antwortet..
Kann ich dann dem Anwalt auch eine Frist setzen, bis wann er zu reagieren hat? Was passiert, wenn dieser die Frist nicht einhält?
Konkret betrachte ich den Fall mit meiner Antwort an den Anwalt als erledigt, dies habe ich ihm auch mitgeteilt, in etwa: " Ich bitte um Antwort bis zum xx.xx.xxx, da ich ansonsten den Fall als erledigt sehen werde"
Was nun wenn der Anwalt innerhalb der Frist NICHT reagiert? Ist der Fall dann erledigt?
6 Antworten
Was nun wenn der Anwalt innerhalb der Frist NICHT reagiert? Ist der Fall dann erledigt?
Nein, ist er selbstverständlich nicht :-)
Ob und wann du den "Fall" für erledigt ansiehst, ruft bei ihm und ggf. seinem Mandanten allenfalls Heiterkeit hervor und bedeutet übersetzt: "Verklag' mich doch!".
Seine Fristsetzung schafft hingegen bei fruchtlosem Verstreichen durch Inverzugsetzung erst Voraussetzung, einen Forderungs-, Klage-, Honorar-, Schadensersatz-, Ersatzvornahme- oder Erfüllungsanspruch zu deinen Lasten zu beanspruchen, also gerichtlich durchzusetzen.
G imager761
Alles klar danke, dann gehts notfalls an die Rechtschutz (auch irgendwie lustig, Anwalt gegen Anwalt lol)
Nein, natürlich kannst du durch selbst gesetzte Friste niemanden daran hindern, seine Ansprüche auch später wieder aufzugreifen oder durchzusetzen.
Wenn Anwälte Fristen setzen, dann geschieht dies in der Regel, um dir eine Möglichkeit zur Reaktion oder Äußerung zu geben, bevor weitergehende und u. U. kostenintensive Schritte (z.B. Vollstreckung oder Klage) eingeleitet werden.
Natürlich kann jede Privatperson Fristen setzen - aber niemand muss sich unbedingt daran halten. Er muss eben nur damit rechnen, dass nach Fristversäumnis weitere Schritte folgen können.
Ein Anwalt ist keine Person mit amtlichen Befugnissen. Er kann also keine Muss-Vorgaben machen. Das können nur Gerichte und Staatsanwälte.
wenn du ihm eine angemessene frist gibst dann wird er darauf reagiern, angemessen ist ca. 10 Arbeitstage
Wir haben ihm 14 Tage gegeben und er hat sich nicht gerührt ;)
Ob du den Fall dann als erledigt betrachtest, dürfte irrelevant sein - das hängt wohl eher vom Fall ab. Genaueres kann dir aber sicher ein Anwalt sagen ;)