Gartenzaun 3 cm über Grundstücksgrenze?
Unser Metallgartenzaun steht schon seit 30 Jahren auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Nachträglich wurden vor circa 25 Jahren Lerchenbretter angebracht, damit er etwas blickdichter wird. Die Dicke ( ca. 3 cm.) der Bretter befindet sich auf dem Grundstück des Nachbarn. Gestern ist mein Nachbar nun hin gegangen und hat auf seiner Seite unseren Zaun weiß gestrichen, auch die Zwischenräume. Von unserer Seite her sieht es sehr bescheiden aus. Die flache Seite holzfarben und die Zwischenräume weiß. Zuerst behauptete unser Nachbar es sei sein Zaun, da er auf seiner Seite stehe. Ich muss aber dazu sagen, der Zaun geht nur auf einer Seite zu unserm Nachbarn, der Rest geht zur Straße hin um unser Grundstück. Für mich also logisch, dass auch der Teil, welcher an seine Seite grenzt unser Zaun ist. Nun meinte er, er könne ja von uns verlangen, dass wir den Zaun die 3-5 cm versetzen müssen. Schließlich befindet er sich ja circa 3-5 cm auf seiner Seite. Das Haus befindet sich seit über 3 Jahren in seinem Besitz. Der Zaun grenzt direkt an seinen Eingang, an welchem er täglich vorbei geht. Ursprünglich hatten beide Häuser ein Besitzer, was ihm bekannt ist. Gibt es hier eine Verjährungsfrist? Schließlich wohn er schon über 3 Jahre in dem Haus. Auch möchte er jetzt auf seiner Seite direkt vor unseren Zaun einen eigenen setzten. Geht das?
Über eine Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
4 Antworten
Mache Menschen sind wirklich Korinthenķacker.
Er durfte natürlich Euren Zaun nicht streichen. Ob Euch die Sache es wert ist, einen Anwalt einzuschalten, weiß ich nicht. Auch das mit dem eigenen Zaun weiß ich nicht - halte das persönlich aber für Blödsinn.
Lässt er mit sich reden? Wenn ja, bietet ihm an, Euren Zaun in Eurer Farbe zu überstreichen.
Ein Anspruch auf Rückversetzung des Zaunes besteht nach so vielen Jahren, speziell bei einer dermaßen geringfügigen Grenzüberschreitung, nicht mehr.
Hierzu ein recht alter Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachbarzaun-steht-auf-meinem-Grundstueck--f45375.html
Dieser Anspruch verjährt in 3 Jahren.
Unabhängig davon war der Nachbar nicht berechtigt diesen Zaun zu streichen.
Ihr habt nur das gelauft was auf eurem Grundstück steht ? Könnt ihr den Nachweisen das es euer Zaun ist.
Klar kann er seinen davor setzen. Jeder wie er will.
Ich würde einfach den Rest nachstreichen und erledigt ist der Streit - aber nur wenn es euer Zaun ist
Ansonst www.nachbarschaftsstreit.de
"Über eine Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar." Hier kommt meine Frage: Wieso gehst du damit nicht zum Anwalt, der sich damit auskennt? Erwartest du hier Ernsthaft eine juristische Antwort?
Und nun meine Antwort:
Geh am besten zum Anwalt damit ;)
Ist mir gerade aufgefallen, dass ich Frage statt Antwort geschrieben habe. Wurde eigentlich von mir auch schon korrigiert.
Der Zaun ist aus Lerchenholz, damit er eben nicht gestrichen werden muss.