Vorgarten pflastern bis zur Grundstücksgrenze?
Hallo, wie oben beschrieben wollen wir unseren Vorgarten zum Teil pflastern, um einen privaten PKW Stellplatz zu haben. Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung in NRW, das Haus steht an einer Privatstraße. Die Nachbarn zur Rechten haben bereits durchsickern lassen, dass es Ihnen nicht passt und auch die Beteuerungen unsererseits, dass ja auch ein großes Beet bestehen bleibt und wir auch Blumenkübel aufstellen wollen, hat sie nicht beruhigt. Die Dame ist davon überzeugt, dass wir nicht direkt an die Grundstücksgrenze heran pflastern dürfen, sondern einen "10-20 cm" breiten Grünstreifen bestehen lassen müssten. Frage 1: Stimmt das?
Und zweitens : SIe meinte , sie müsse dann vielleicht eine Hecke pflanzen, aus ästhetischen Gründen. Frage hierzu : Diese Hecke dürfte auch nicht direkt auf der Grenze stehen, richtig? & sie hätte die Kosten zu tragen? Oder handelt es sich in so einem Fall um eine Einfriedung ?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten im Voraus !
1 Antwort
Zunächst ist bei der Gemeinde zu klären, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer anderen baurechtlichen Satzung liegt, z.B. einer Vorgartensatzung. Ist das nicht der Fall oder versrößt das Vorhaben nicht gegen dortige Festsetzungen, greift das Nachbarrecht (NachbG NRW). Grünstreifenpflicht beinhaltet es aber nicht.
Ohne hier die Einzelheiten zu kennen konstruiere ich mal einen Fall, wie es dumm laufen könnte:
Du pflasterst bis zur Grenze. Ordentlich wie Du bist, schließt Du deine Fläche mit Kantsteinen ab, die Du stabil in ein Mörtelbett setzt. Nachdem alles fertig ist, kommt deine Nachbarin und verlangt eine Einfriedung nach §32 NachbG NRW. Nach jahrelangem Rechtsstreit mit 4-5stelligen Kosten über Anwendbarkeit der §§32-39 musst Du schließlich deine Kantsteine teilweise beseitigen, damit Fundamente für die Pfosten eines Maschendrahtzaunes, den Du hälftig bezahlen musst, hergestellt werden können.
Mein Apell: Einigt Euch ohne Gesetz und Gesetzeshüter, alles Andere wird teurer und unangenehmer.