Wasser im Keller - Sachen im Keller über 50cm lagern?
Hallo! Wir haben jedes Mal bei Starkregen Wasser im Keller. Auf Nachfrage beim Vermieter ob er was unternehmen könnte, antwortete dieser, das er nichts unternehmen würde. Schliesslich sollte man seine Sachen ja auch 50cm über den Boden lagern. Dies wäre im Mietvertrag festgelegt. Ich finde diese Niederschrift jedoch nicht und wollte jetzt wissen ob so was überhaupt rechtens ist?
Vielen Dank für die Hilfe.
9 Antworten
Das klingt für mich etwas bizarr. Allerdings bin ich keine juristische Fachperson. Ich fand diese rechtlichen Infos über Keller und den erforderlichen Zustand eines Keller, wenn er zur Mietsache gehört http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-wasserschaden-im-keller/ Da wird zwar nicht deine Frage beantwortet, aber man sieht schon, dass es Sache des Vermieters ist, für den gebrauchstauglichen Zustand eines Kellers zu sorgen. Das abzuwälzen zu versuchen, indem man dem Mieter die Art und Weise des Gebrauchs vorschreibt, erscheint mir fragwürdig.
Ich würde von mir aus die im Keller gelagerten Gegenstände zumindest auf Paletten stellen oder höher, denn ein Versicherungsbetrag ersetzt ja nicht den persönlichen Wert bei einem Schaden (meistens). Aber dass euch die Lagerung über einem halben Meter vorgeschrieben werden soll - ich weiß nicht...weitere eigene Recherche könnte dich vielleicht zu einem "wasserdichten" Ergebnis führen - ich vermute hier nur. lg
Auf Nachfrage beim Vermieter ob er was unternehmen könnte, antwortete dieser, das er nichts unternehmen würde.
Kommt darauf an, wie das Wasser in den Keller gelangt. Durchaus möglich, dass die Regenschleusen/Drainagen für Starkregen nicht ausgelegt sind und das Wasser nicht ablaufen kann. Wenn diese Schleusen im städtischen Eigentum sind, kann der Vermieter nichts machen.
Möglicherweise kann er auch gar nichts dagegen machen, dass das Wasser in den Keller dringt. Lagert doch einfach die Sachen in einem Metallregal - ihr habt doch die Erfahrung jetzt schon mehrfach gemacht.
Wenn im Mietvertrag tatsächlich steht, dass bei Starkregen mit Überschwemmung zu rechnen ist, wäre der Hinweis korrekt. Dann hättet ihr ja einfach eine andere Wohnung suchen können, statt da den Vertrag zu unterschreiben.
zum einen ist die frage, warum der keller vollläuft.
drückt wasser aus dem kanal rein, kann das durch eine klappe entsprechend verhindern.
kommt es von aussen durch fenster, türen oder so, kann de rvermieter ncihts dagegen machen.
da muss man als mieter seine sachen entsprechend höher lagern. da läge die pflicht bei dir.
vorallem sollte man wissen, das man wertvolles nicht im keller lagert.