Nach Balkon reinigung Wasser bei den Nachbarn
Hallo ich habe eine frage wir haben mit dem Hochdruckreiniger ein Dachbalkon gesübert jetzt beklagen sich die Nachbern im Erdgeschoß es würde aus den Wänden tropfen die Hausmeister Firma war da und meinte es würde an uns liegen da das wasser unter den platteen sich seinen weg gesucht hat und der Balkon nicht dicht ist . jetzt hat der Vermieter angerfen und meinte wir können den Schaden selbst zahlen stimmt das ??
4 Antworten
Also, ihr habt gereinigt und es ist nun sauber und wieso ist Euch nun ein Schaden entstanden? Verstehe ich noch nicht ganz. Habt Ihr den Fusch am Bau (undichter Balkon) abgeliefert? Ich fürchte, der Geschädigte im Erdgeschoß geht leer aus. Gut wenn er Mieter ist, dann ist der Vermieter in der Pflicht. Ist es Wohnungseigentum, dann ist es die Gemeinschaft, da die Grundplatte vom Balkon eine gemeinschaftliche Angelegenheit ist.
Bindet Eure private Haftpflichtversicherung ein, die ordnet solche Fälle.
Ich hoffe, Du hast eine private Haftpflicht. Wenn ja. Prima! Melde denen das, und die setzen sich dann mit dem Vermieter in Verbindung und klären alle rechtlichen Fragen. Zahlen mußt Du dann aus eigener Tasche gar nichts.
Hast Du keine Haftpflich, wirds schwierig. Du könntest Dir dann natürlich nen Anwalt nehmen, der dann die Schuldfrage klärt, aber das könnte die Kosten, die am Ende evtl. an Dir hängen bleiben, weiter in die Höhe treiben.
Ich fürchte, ja.
Dass es bei bisherigen Regenfällen nicht aus der Wand getropft hat, zeigt, dass der Balkon gegen Regen sehr wohl dicht war - und damit ist es eben kein undichter Balkon, der Sache des Vermieters wäre.
Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen "dicht gegen Regen" und "dicht gegen einen Hochdruck-Sprühstrahl", und ich sehe keinen Grund, warum ein Vermieter dafür haftbar sein sollte, dass der Balkon nicht für Hochdruckreiniger geeignet ist - zum "normalen Gebrauch" der Mietsache zählt das Hochdruck-Reinigen wohl kaum.
Wenn Ihr eine Haftpflichtversicherung habt, meldet der den Schaden, dann kümmert die sich auch um die rechtlichen Fragen. Wenn nicht, solltet Ihr
a) einen Bausachverständigen hinzuziehen, wegen der Frage der Schadensursache, und
b) einen Anwalt wegen der Haftungsfrage.
Den Sachverständigen braucht Ihr ohnehin, wegen der preisgünstigsten Schadensbeseitigung.
Wer das liest und keine Haftpflichtversicherung hat: Hier sieht man ein gutes Beispiel für die absolute Notwendigkeit einer solchen.
Ein Balkon ist von natur aus outdoor und hat damit auch Wettereinflüssen stand zu halten.
Dem widerspreche ich nicht. Nur ist ein Hochdruckreiniger kein Wettereinfluss. Er kann zum einen Wasser in Öffnungen treiben, in die es durch Wettereinfluss nicht geraten würde. Er kann zum anderen in weichem Material Öffnungen schaffen, die Wettereinfluss nicht schaffen würde.
Nicht umsonst steht in der Anleitung meines Hochdruckreinigers, man möge zuerst prüfen, ob das zu reinigende Material dafür geeignet ist.
nach einer massiven Regenfront fing es an. War das auch unser Problem, weils bis dahin gehalten hatte ?
Falls Ihr den Regen, beispielsweise durch indianische Regentänze, verursacht habt, dann ja. Sofern der Vermieter das beweisen kann...
Ein undichter Balkon ist Sache des Vermieters! Falls ihr das aber gewusst habt und somit wissentlich den Schaden verursacht habt, dann ist das eure Sache!
"Dass es bei bisherigen Regenfällen nicht aus der Wand getropft hat, zeigt, dass der Balkon gegen Regen sehr wohl dicht war - und damit ist es eben kein undichter Balkon, der Sache des Vermieters wäre."
Bei uns hat es Jahre nicht aus der Wand getropft und nach einer massiven Regenfront fing es an. War das auch unser Problem, weils bis dahin gehalten hatte ?
Ein Balkon hat dicht zu sein ! Ein Balkon ist von natur aus outdoor und hat damit auch Wettereinflüssen stand zu halten. Es gibt auch viele, die mit Hochdruckreinigern arbeiten und keine Probleme mit der Isolierung hatten. Das ist das Problem des Vermieters. Dass der Hausmeister erstmal auf den Mieter abwälzt, ist ohnehin klar ;-)