Balkonplatten sind überall Lose! Muss der Vermieter dafür Sorgen das die fest sind?

Blkon ohne Gewegplatte  - (Mietrecht, Vermieter)

4 Antworten

Ja muss er. Wenn Platten herunterfallen, oder gar der ganze Balkon abbricht wird es sogar ganz schlimm für den Vermieter. Einfach mal freundlich anrufen und den Vermieter darauf hinweisen das der Balkon kaputt ist und was er sich da jetzt vorstellt wie es damit weitergeht.

Ja natürlich, wenn das wackelt ist das Unfallgefahr, das muss der Vermieter aussbessern und zwar SOFORT ! Wenn dass das Bauamt sehen würde, die würden euch direkt den Balkon absperren !

stelari  29.03.2012, 12:11

Das Bauamt würde einen Balkon nicht wegen ein paar loser Fliesen sperren

Andre25 
Beitragsersteller
 29.03.2012, 12:17
@stelari

Aber es ist so, das der Vermieter dafür Sorgen muss, das die Platten nichtm ehr Lose dort liegen?

StephN  29.03.2012, 12:38
@stelari

Wenn Unfall gefahr besteht dann würden sie das ? Hast du ne Baufirma gehabt oder ich ? Das ist vorgekommen und das kommt vor !

StephN  29.03.2012, 12:39
@Andre25

Wie gesagt wenn Unfallgefahr besteht dann muss er das ausbessern, ohne wenn und aber !

StephN  29.03.2012, 13:02
@StephN

muss natürlich "... dann würden sie das !" heissen !

Soweit man dem Bild entnehmen kann ist dieser Balkon nicht mehr gefahrlos begehbar, quasi wertlos. Ich würde das dem VM mit Bild und Fristsetzung von max. 14 Tagen mitteilen und dem VM gleichzeitig eine Kalt-Mietminderung in Höhe des Mietanteils für den Balkon pro m² sofort wirksam nach erfolgloser Fristverstreichung bzw. ab 01.05.12 ankündigen. Das alles aber bitte schriftlich und per E+R o.ä..

Andre25 
Beitragsersteller
 29.03.2012, 12:19

Habe die Platte hochgenommen, damit ich das Fotografieren konnte unten! Aber alles total wackelig, die ganze letzte Reihe!

saharastrom  29.03.2012, 12:32
@Andre25

Der Vermieter muß den Balkon dringend sanieren, es besteht U n f a l l g e f a h r ! Außerdem schadet sich der Vermieter selbst, wenn die Eisenarmierung verrottet ist, dann muß evtl. aus statischen Gründen der Balkon abgerissen werden.

saharastrom  29.03.2012, 12:32
@Andre25

Der Vermieter muß den Balkon dringend sanieren, es besteht U n f a l l g e f a h r ! Außerdem schadet sich der Vermieter selbst, wenn die Eisenarmierung verrottet ist, dann muß evtl. aus statischen Gründen der Balkon abgerissen werden. Der Vermieter schadet sich selbst.

Wenn überhaupt, dann muss der Vermieter die Mängel beseitigen - vor allem dann, wenn davon eine Gefahr ausgeht. Die könnten ja auch nach unten fallen oder?

Andre25 
Beitragsersteller
 29.03.2012, 12:07

Theoretisch schon! Wenn die Platte so locker drauf liegt! Wenn ein Kind da Spielen würde, könnte es die Pklatte nehmen, und einfach runterschmeissen!

stelari  29.03.2012, 12:12
@Andre25

Jau... gleich den absoluten GAU herbei beschwören ...

StephN  29.03.2012, 12:40
@stelari

kannst du auch irgendwas anders als rumtrollen ? Wenn du zu dem Thema nichts konstruktives zu sagen hast dann las es doch einfach !

Andre25 
Beitragsersteller
 30.03.2012, 10:55
@StephN

Sehe ich genau so!