Auf dem Balkon sammelt sich Wasser. Baufehler?

6 Antworten

Der Vermieter hat doch 5 Jahre Gewährleistung und sollte das in der Zeit rügen und mit dem entsprechenden Gefälle versehen lassen.Wenn das Haus schon viel älter ist, hat damals jemand gepennt und der Vermieter will vielleicht jetzt keine Geld mehr ausgeben, um die Platten aufzunehmen und mit dem notwendigen Gefällte machen zu lassen.

also ich meine das ich das mal im Fernsehen gesehen habe das für solche Schäden tatsächlich der vermieter zuständig ist...allerdings solltest du auch noch mal googlen was das Mieterrecht zu hergibt.

In der Regel läuft das Gefälle immer vom Haus weg. Endweder in die Dachrinne oder zu den jeweiligen Abfluss. Wenn das Wasser zur Wand hinläuft kann es sein das dieses Wasser in die Wand hineinläuft und sich Schimmel im Raum bildet. Du solletest mal die Wasserwaage auf dem Balkon legen und das Gefälle nachsehen, ob es vom ganzen Balkon genauso oder Unterschiedlich verläuft.. Auch kann mann den Vermieter mal Fragen wann der Balkon gedeckt würde, und ob dort noch eine "Gewährleistungsgarantie" vom Handwerker drauf ist. Wenn nicht so müßte er denn Schaden über seine Gebäudeversicherug melden und Bezahlen lassen. Feuchtigkeit in der Wand, sowie die dazu kommende Schimmelbildung sind im nachhinein Teurer wie die Erneuerung des Balkons!

Steve1986 
Beitragsersteller
 15.11.2012, 15:15

Das Wasser läuft vom gebäude weg, was ja auch logisch ist, aber leider ist der Abfluss wie bei vielen an der Seite vom Balkon. Auf dem einen funktioniert das auch prima. Das Wasser sammelt sich genau vor der, weiß nicht wie sich das jetzt schimpft, Reling. Es bildet sich teilweise ne Larche von 1,5m x 0,5m.

Ich habe zwar keine Ahnung von Baufehlern aber sogar als Laie kann ich dir sagen, dass es einer ist. Die Behauptung deines Vermieters ist echt ein Witz, beschwere dich schriftlich bei ihm und setze ihm eine Frist in der er den Mangel beheben kann. Am Besten holst du dir Hilfe bei einem Mieterverein.

du solltest immer wieder darauf aufmerksam machen und reklamieren. Letztendlich auch auf wohl entstehende Folgen von Frost hinweisen.