Balkon Gefälle zu groß!?

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Ich sehe auch rechtl. keine Chance, den VM dazu zu bewegen, das Gefälle zu ändern. Es handelt sich nicht um einen Mangel, der die Gebrauchsfähigkeit einschränkt. Zugegeben, ist es schon ein Höhenunterschied, der in der Regel nicht diese Größenordnung hat. Aber eine Möglichkeit, Druck auf den VM auszuüben gibt es nicht. MfG

ich denke wie Betty89. Ihr hab es ja bei der besichtigung gleich gemerkt, also kein "versteckte Mangel" und bestimmmt hat niemanden euch gezwungen die Wohnung doch zu Mieten, noch hat der Vermieter vorher versprochen etwas daran zu ändern....

Wieso sollte er dazu VERPFLICHTET sein? Nur weil es DIR nicht gefällt?! Und deswegen erwägst Du eine gerichtliche Auseinandersetzung?! Es wäre höchstens klärungsbedürftig, wenn der Balkon nicht nutzbar wäre. Also Leute gibts...

Der Vermieter hat m.E. richtig gehandelt. Die Platten auszutauschen war das sachgemäße Entgegenkommen. Sicherlich hat er sie jetzt auch in ein Mörtelbett legen lassen und das Gefälle wurde so ein wenig reduziert.

vk1972 
Beitragsersteller
 21.04.2010, 11:08

Lieber Thomas, vermietest Du zufällig eine Wohnung wo der Balkon so ein Gefälle hat?

ThomasBeh  21.04.2010, 11:15
@vk1972

Nein, ich vermiete nicht.

3-4cm auf 7m Länge ist nicht ungewöhnlich und tut der Nutzbarkeit keinen Abbruch. Etwas weniger hätte es auch getan, und das sieht der Vermieter ja auch ein. Ansonsten pflichte ich den Kollegen bei: Hättet Ihr ja nicht nehmen müssen bzw. vorab klären können. Die gefundene Lösung ist angemessen.

vk1972 
Beitragsersteller
 21.04.2010, 12:14
@ThomasBeh

WOHER WEISST DU DENN BITTE SCHÖN DASS DER VERMIETER ES EINSIEHT DASS ETWAS WENIGER GEFÄLLE ES AUCH GETAN HÄTTE? Und wie kommst Du drauf daß ich auch nur ANSATZWEISE eine gerichtliche Auseinandersetzung in Erwägung ziehe? Zufälle gibt's, Thomas.... Und zu deinem hättet ihr ja nicht nehmen müssen antworte ich zum x-ten mal: Ich habe nur gefragt ob man da was machen könnte oder nicht bzgl. des Balkons! Wir haben die Whg.praktisch so gut wie komplett renoviert, warscheinlich weisst Du auch wie es vorher da drin ausgesehen hat!

Sei's drum, die Whg. gefällt uns SEHR, wir haben soviel Arbeit und Geld da reingesteckt, lediglich das Gefälle stört ein wenig, aber wie Du schon wusstest wird ja ein Mörtelbett gelegt so dass das Gefälle ein wenig reduziert wird oder? Den laut des Herren der den Balkon renoviert wollte der Vermieter ja das Geld nicht zahlen das nötig wäre um das richtig auszugleichen ;-

PS: Der Name, die Spezialisierung im Profil, die Ausdrucksweise....ts.ts.ts...ich seh bestimmt nur Geister....aber Gott ist groß !

ThomasBeh  21.04.2010, 13:38
@vk1972

Thomas versteht hier leider nur Bahnhof.

vk1972 
Beitragsersteller
 21.04.2010, 14:07
@ThomasBeh

Das hab ich mir gedacht. Danke für die Bahnhof Antwort. Alles klar.

naja, erstmal den mietvertrag unterschreiben und sich dann beklagen über die neue wohnung .... waru habt ihr sie denn genommen - wenn ihr vorher nichts schriftliches habt, das es nach euren vorstellungen gemacht wird .... ???

gibt es richtwerte für das balkongefälle? dann muss er das sicher richten lassen. wenn die konstruktion ansonsten stabil und in ordnung ist, könnt ihr das gefälle doch auch über die neuen platten ausgleichen. das ist billiger als den balkon zu erneuern und ein akzeptabler kompromiss für beide parteien.