Warum ist Bafög so ungerecht?
Ich höre durchgehend wie überprevilegiert Kinder mit reichen Eltern sind und, dass man von Bafög nicht leben könne.
Aber wenn ich das so nachrechne, dann bin ich als Kind von Spitzenverdienern doch klar im Nachteil.
Ich bekomme gerade mal 800€ Unterhalt (inkl. Kindergeld!!!), darf nicht mehr als 5000€ besitzen und wenn ich 400€ verdiene, darf ich direkt 100€ wieder zurückgeben.
Jemand mit Bafög hat bis zu 860€ plus Kindergeld 250€ plus 450€ Minijobben und darf 7500€ besitzen.
Kurzgesagt hat jemand mit vollem Bafög mind 1100€ und ich gerade mal 800€. Wo ist das bitte gerecht. Auch wenn man mit Bafög die Hälfte zurückzahlen muss ist das mit eingerechneter Inflation kein großes Ding. Ich wäre ja schon mit 200€ Bafög glücklich auch wenn ich den Betrag vollständig zurückbezahlen müsste.
Wieso ist das so?
17 Antworten
Mit eigener Wohnung stehen dir 860 Euro zu plus Studiengebühren.
Und ja: wenn Jemand tatsächlich den vollen BAföG Satz bekommt, dann liegt er mit Kindergeld über dem was du bekommst.
Aber deine Eltern haben ja offenbar ausreichend Geld, wenn du kein BAföG beziehst. Also wende dich doch mal vertrauensvoll an deine Eltern, damit sie dir ein paar Euro mehr geben.
Und jemand mit vollem BAföG Satz, der derzeit bei 861 Euro liegt, ist auch nicht mehr über die Eltern krankenversichert.
Ansonsten gibt es nur 752 Euro plus Kindergeld. Und dann wären es auch nur 971 Euro und die Tatsache, dass man das BAföG teilweise zurückzahlen muss.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-hoechstsatz.php
Also so ganz kann ich da deine Überlegungen nicht nachvollziehen!
Zumal es dir ja auch frei steht einen 450 Euro Job nebenbei zu machen. Das wird in den meisten Fällen nicht einmal angerechnet und da deine Eltern dir ja Unterhalt zahlen können, ist die Wahrscheinlichkeit noch geringer, dass es angerechnet wird.
Einen Ferien- oder Minijob müssen sich Studenten in der Regel nicht oder nur zum Teil auf den Unterhalt anrechnen lassen. Das gilt insbesondere, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht zuvor nicht oder nicht umfänglich nachgekommen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2012, Az: II-14 UF 165/12). Das muss erst recht gelten, wenn die Eltern ohne Unterschreitung des Selbstbehalts zur Leistung des Unterhalts für den Studenten in der Lage sind. Deswegen sind 450-Euro-Jobs bei Studenten besonders beliebt. Bei diesen Minijobs findet oftmals kein oder nur ein geringer Abzug – abhängig vom Umfang des geleisteten Unterhalts – statt.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/unterhalt-fuer-studenten/11/
Also sage deinen Eltern, dass noch 60 Euro fehlen und ob es für sie ok ist, dass du nebenbei jobbst, ohne dass sie auf Anrechnung bestehen. Zur Not lässt du es auf einen Rechtsstreit ankommen. Du kannst ja auch jederzeit wieder kündigen...
Und ab 25 entfällt das Kindergeld. Deine Eltern zahlen trotzdem weiter. BAföG Beziehern im vollen Satz fehlt dann das Kindergeld und da sie dann auch nicht mehr über die Eltern versichert sind, liegen sie bei 861 und du bei 860 derzeit.
Aber wenn ich das so nachrechne, dann bin ich als Kind von Spitzenverdienern doch klar im Nachteil.
Das ist in der Tat - bezogen auf die Einkommensverhältnisse des Antragstellers - der Fall. Nun muss man allerdings auch bedenken, dass der Staat davon ausgeht, dass Kindern aus Haushalten mit überduchschnittlich hohem Einkommen auch einen wesentlich höheren Eigenanteil finanzieren können bzw. elterlicherseits finanziert bekommen als solche aus schlechter gestellten Haushalten. Das BAFÖG wurde seinerzeit ja geschaffen, um Kindern aus Arbeiter- und Angestelltenhaushalten eine höhere Bildung finanzieren zu können, und um zu verhindern, dass diese nur den Angehörigen sog. privilegierter Schichten vorbehalten wäre.
Die Schlechterstellung derjenigen, die trotz gut situierter Eltern nur über ein Minimum an Unterhalt gem. gesetzlicher Bestimmungen verfügen, wurde dabei billigend in Kauf genommen.
und wenn ich 400€ verdiene, darf ich direkt 100€ wieder zurückgeben.
WEM musst du die zurückgeben? Deinen Eltern?
Du solltest dir auch darüber im Klaren sein, dass nur die wenigsten diesen Höchstsatz bekommen. Die meisten müssen mit viel weniger auskommen. Es bekommt auch nicht jeder 800 Euro Unterhalt, mir ist also nicht ganz klar, worüber du dich beklagst.
Der Bafög-Satz ist 861 €, davon müssen Sozialbeiträge gezahlt werden.
Dir stehen 860 € zuzüglich der Sozialbeiträge zu. Also mehr.
Das Kindergeld für BaFöG-Empfänger steht den Eltern zu, sie können es behalten. Aber viele ärmere Menschen sind bei ihren Kindern eben nicht so knausrig ...
Du kannst den Unterhalt übrigens einklagen.^^
Er hat aber nach der Düsseldorfer Tabelle Anspruch auf 860 €. Die 60 € könnte er einklagen, dann hat er 1 € weniger. Mit 25 dreht sich das sogar, kein Kindergeld aber die Pflege- und Krankenversicherung wird fällig.
Ab 25 und dann 30 wird es sehr sportlich
Soweit ich weiss kann man einen Abzweigungsantrag stellen und dann bekommt man selbst das Kindergeld.
Ja, WENN man von den Eltern keinen Unterhalt bekommt.
Das KG haben die Eltern doch zweckgebunden zum Einsatz fuer ihre Kinder erhalten.
Das Gros der Sprösslinge reicher Eltern kann wohl mit Geldleistungen unter der Hand rechnen. Also an der Steuer vorbei. Vielleicht dachten sich die (CDU?) Gesetzgeber, dass es in ihrem Sinne sei, dass sich Kinder von Neoliberalisten an deren Werte halten, wenn sie nebenbei Geldgeschenke beziehen wollen.
"Das Gros der Sprösslinge reicher Eltern kann wohl mit Geldleistungen unter der Hand rechnen. Also an der Steuer vorbei."
Von welchen Geldgeschenken gehst Du aus, damit diese von Eltern zu Kindern allen Ernstes steuerrelevant sind?
Und lass mich raten: Was "Neoliberal" eigentlich bedeutet, weißt Du nicht, richtig? Du hast keine Ahnung, wie er z.B. zum klassischen Liberalismus abgegrenzt wird, Du wusstest nicht, dass auf diesen die "Soziale Marktwirtschaft" zurückgeht und Du benutzt den Begriff völlig unreflektiert, wie Linke das nun mal machen, stimmt‘s?
Im Realiätstunnel der unteren 90% wird Neoliberalismus nun eben mit dem nur auf den eigenen Vorteil bedachten, absolut Bösen interpretiert - daran wird auch deine Richtigstellung nichts ändern.
Tja, "die Mehrheit" denkt in ihrem "Realitätstunnel" in vielen Fällen absoluten Blödsinn. Das ist die Achillesferse der Demokratie...
Tja, die Mehrheit besitzt zumindest noch soviel Instinkt das irrationale Verhalten Weniger zu diskreditieren - was sich sicherlich in Kürze zeigen wird. Davon bin ich überzeugt!
Das ist hier ja gar nicht nötig, der P bezieht ja Unterhalt. Aber das KG wird ihm (n der Unterhaltsberechnung) in jedem Fall als eigenes Einkommen angerechnet, selbst wenn er es nicht erhält. So ist die Rechtslage.