Unterhalt für´s Kind in der Wohngruppe
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und berufstätig. Mein Sohn (13 Jahre) lebt bei mir, für ihn erhalte ich keinen Unterhalt. Meine Tochter (15 Jahre) lebt in einer Wohngruppe, da sie im ´normalen´ Familienleben nicht integrierbar ist. Nun möchte das Amt von mir Unterhalt sehen...auf welchen Betrag können die mich drücken?
2 Antworten
Das Amt will mit Sicherheit den üblichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Und der richtet sich nach dem Einkommen. Dir und dem bei dir wohnenden Kind müssen aber ca. 1300€ Mindestbehalt bleiben. Das Jugendamt oder auch ein Anwalt kann das genau berechnen. Wobei die anwaltliche Berechnung nicht kostenfrei ist.
100 - 200 € schätze ich mal