Unterhalt für´s Kind in der Wohngruppe

2 Antworten

Das Amt will mit Sicherheit den üblichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Und der richtet sich nach dem Einkommen. Dir und dem bei dir wohnenden Kind müssen aber ca. 1300€ Mindestbehalt bleiben. Das Jugendamt oder auch ein Anwalt kann das genau berechnen. Wobei die anwaltliche Berechnung nicht kostenfrei ist.

100 - 200 € schätze ich mal

ratte72 
Beitragsersteller
 17.09.2012, 14:48

auch wenn ich ca 1400 Euro verdiene + Kindergeld und Urlaubs-/ Weihnachtsgeld?

Mirko800  17.09.2012, 14:50
@ratte72

Dann könnte es mehr werden aber sehr viel auch nicht weil du ja auch noch ein anderes Kind im hause hast

ratte72 
Beitragsersteller
 17.09.2012, 14:59
@Mirko800

Mein Ex-Mann hat nun insgesamt 4 Kinder. Für unsere Tochter braucht er nichts zahlen und für unseren Sohn zahlt eh nichts. Seine Tochter aus erster Ehe (20 Jahre), studiert sowie seine Tochter ( knapp 2 Jahre) aus der Beziehung nach unserer Ehe bekommen Unterhalt. Ich verstehe nicht, wie er es schafft, sich vor Zahlungen zu ´drücken´ und ich soll nun rückwirkend für ein Jahr zahlen? Da kann doch etwas nicht stimmen!?! Ich kämpfe täglich um´s überleben und hoffe, daß der Monat schnell vergeht...

Mirko800  17.09.2012, 15:13
@ratte72

Also dein Ex-mann muss solange unterhalt für deinen Sohn zahlen bis dein Sohn selber Geld verdient. Geh ins Jugendamt die klären das dann.