Unterhalt für´s Kind in der Wohngruppe

2 Antworten

Das Amt will mit Sicherheit den üblichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Und der richtet sich nach dem Einkommen. Dir und dem bei dir wohnenden Kind müssen aber ca. 1300€ Mindestbehalt bleiben. Das Jugendamt oder auch ein Anwalt kann das genau berechnen. Wobei die anwaltliche Berechnung nicht kostenfrei ist.

100 - 200 € schätze ich mal