Unterhalt für´s Kind in der Wohngruppe
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und berufstätig. Mein Sohn (13 Jahre) lebt bei mir, für ihn erhalte ich keinen Unterhalt. Meine Tochter (15 Jahre) lebt in einer Wohngruppe, da sie im ´normalen´ Familienleben nicht integrierbar ist. Nun möchte das Amt von mir Unterhalt sehen...auf welchen Betrag können die mich drücken?
2 Antworten
Das Amt will mit Sicherheit den üblichen Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Und der richtet sich nach dem Einkommen. Dir und dem bei dir wohnenden Kind müssen aber ca. 1300€ Mindestbehalt bleiben. Das Jugendamt oder auch ein Anwalt kann das genau berechnen. Wobei die anwaltliche Berechnung nicht kostenfrei ist.
100 - 200 € schätze ich mal
Dann könnte es mehr werden aber sehr viel auch nicht weil du ja auch noch ein anderes Kind im hause hast
Mein Ex-Mann hat nun insgesamt 4 Kinder. Für unsere Tochter braucht er nichts zahlen und für unseren Sohn zahlt eh nichts. Seine Tochter aus erster Ehe (20 Jahre), studiert sowie seine Tochter ( knapp 2 Jahre) aus der Beziehung nach unserer Ehe bekommen Unterhalt. Ich verstehe nicht, wie er es schafft, sich vor Zahlungen zu ´drücken´ und ich soll nun rückwirkend für ein Jahr zahlen? Da kann doch etwas nicht stimmen!?! Ich kämpfe täglich um´s überleben und hoffe, daß der Monat schnell vergeht...
Also dein Ex-mann muss solange unterhalt für deinen Sohn zahlen bis dein Sohn selber Geld verdient. Geh ins Jugendamt die klären das dann.
auch wenn ich ca 1400 Euro verdiene + Kindergeld und Urlaubs-/ Weihnachtsgeld?