Bafög zahlt trotz vater unterhalt?
Wenn ich jtzt von zuhause ausziehen würde und mein vater weiter unterhalt zahlen würde (geschiedene eltern), würde das bafög amt mir trzdm das restliche geld zahlen? Weil ich ya dann ca einen anrecht auf 700-800€ hätte eig aber mein vater zb 500€ schon zahlt. Wüede ixh noch 200-300€ vom bafög amt bekommen oder garnix?
2 Antworten
Das BAföG-Amt bezahlt Deinen Bedarf komplett, und die Eltern sind raus, so in meinen Fällen.
Bezahlen die Eltern, warum auch immer, trotzdem offiziell, wird dieser Betrag (natürlich) angerechnet.
Schade, dass ein Stipendium nicht zur Verfügung steht.
Viel Glück.
BAföG geht vor Unterhalt. Stelle den Antrag und dann wird das Einkommen der Eltern eh geprüft. Danach entscheidet sich, ob und was die Eltern ggf. zahlen müssten.
Bei BAföG wäre der Höchstsatz 861 Euro zzgl. Kindergeld.
Würdest du nicht den vollen Satz bekommen, dann würde im zweiten Schritt berechnet werden müssen was die Eltern zahlen können und müssen.
Dann wäre auch zu prüfen, ob eine Notwendigkeit des Auszuges besteht. Wenn du auswärts studierst, dann ist es logisch, dass du nicht Zuhause wohnen kannst.
Müssten deine Eltern aber (zumindest in Teilen) für deinen Unterhalt aufkommen und würden dir Zuhause Kost und Logis bieten wärend des Studiums, dann kannst du zwar dennoch ausziehen, verlierst aber ggf. die Unterhaltsansprüche an die Eltern.
Setz dich einfach mal mit deinen Eltern hin (oder jeweils mit einem Elternteil) und geht das Ganze mal mit dem BAföG Rechner durch.
https://www.bafoeg-rechner.de/
https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-rechner
Würde dein Vater von sich aus dahinter kommen, dass du vorrangig BAföG beantragen musst, dann könnte es im schlechtesten Fall dazu führen, dass er die Zahlung einstellt und du dann für eine Zeit ohne Geld da sitzt, bzw. mit weitaus weniger Geld.
Wer hat das gesagt, dass Dein Vater zu viel verdient?
Und wenn, warum wurde Formblatt 8 nicht abgegeben?
Ich kenne keine Eltern, die leisten und sich mit den läppischen Pauschalen nach dem BAFöG abspeisen lassen.
Unterhalt, wenn überhaupt, dann nach dem deutlich besseren BGB.
Wenn du tatsächlich keinen BAföG Anspruch hast, dann heißt es nicht unbedingt, dass du nach BGB Anspruch hast. Du kannst einen Antrag auf Vorausleistung stellen, wenn dein Vater sich z.B. weigern würde bei der Antragstellung mitzuwirken oder du keinen Kontakt zu ihm hättest.
Aber aus deiner Frage entnehme ich, dass er derzeit "freiwillig" um die 500 Euro zahlt?! Würde er die weiterzahlen wenn du ausziehst? Würde er von sich aus noch etwas drauflegen? Zusammen mit dem Kindergeld könnte es dann ggf. reichen für ein WG-Zimmer.
Die Frage ist halt immer ob eine Notwendigkeit für den Auszug vorliegt. Deine Mutter bietet dir derzeit Kost und Logis. Würde sie etwas dazu geben wenn du ausziehst?
Dein Vater wäre nicht verpflichtet dir eine Wohnung zu sponsern, nur weil du ausziehen möchtest. Er wäre es dann, wenn der Studienplatz es dir unmöglich macht Zuhause zu wohnen...
Setz dich doch einfach mit den Eltern zusammen und besprecht es...
Wer hat das mit den 500 Euro eigentlich berechnet? Das Jugendamt? Oder gibt er freiwillig diese Summe? Gibt es denn noch andere, jüngere Geschwister oder eine neue Ehefrau mit vorrangigen Ansprüchen?
Ich meine ich wohne jtzt noch bei meiner mutter und bekomme 0€ bafög weil mein vater zu viel verdient. Wenn ich ausziehen würde würde ich wieder 0€ anspruch haben weil mein vater zu viel verdient?