Muss mein Stiefvater für das Bafög-Amt eine Steuererklärung machen?
Es geht um meinen Bafög-Antrag. Bei mir ist es etwas komplizierter, daher hoffe ich, dass mir vielleicht hier jemand helfen kann.
Also, meine Eltern sind geschieden. Mein leiblicher Vater lebt in meinem Heimatland und ich habe absolut keinen Kontakt zu ihm. Wie ich das handhaben muss, habe ich schon abgeklärt. Ich habe zum Glück ein Gerichtsurteil, was mir zugunsten liegt.
Meine Mutter hat einen 450,- Job und ist mit meinem Stiefvater verheiratet. Sie sind zusammen veranlagt. Sie zahlt natürlich keine Steuer, deswegen hat sie auch keine Lohnsteuerbescheinigung. Das einzige was ich einreichen kann ist die Lohnbescheinigung. Kann es sein, dass das Bafög-Amt trotzdem die Einkommenssteuererklärung von meinem Stiefvater haben möchte? Weil er mit meiner Mutter zusammen veranlagt ist?
Ich weiß, dass mein Stiefvater absolut keine Rolle spielt und keinen Einfluss auf mein Bafög hat. Aber kann es sein, dass sie trotzdem ihre gemeinsame Steuererklärung haben wollen? Denn dann habe ich ein Riesen Problem, weil mein Stiefvater keine Steuererklärung machen muss, da er davon befreit ist. Er hat mir auch ganz klar die Ansage gemacht, dass er unter gar keinen Umständen eine Steuererklärung machen wird.
Ich bin echt etwas ratlos. Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen.
3 Antworten
Bezüglich Deines Stiefvaters kenne ich die Rechtslage leider nicht genau, meine aber das Dein Stiefvater dann seine Unterlagen einreichen muss- sie sind ja schließlich zusammenveranlagt.
Bezüglich Deines leiblichen Vaters hatte ich 1 zu 1 die gleiche Situation: Du musst ihm an die Dir letzte bekannte Adresse das entsprechende Formblatt zusenden. Wichtig: unbedingt mit Einschreibe-Rückschein versenden (aus Beweisgründen).
In meinem Fall kam der Brief dann tatsächlich bei meinen Erzeuger (noch nie je persönlich Kontakt gehabt) an - und das obwohl ich nur eine POSTAnschrift hatte.
Mein Erzeuger hatte dann aus dem Ausland telefonisch Kontakt zur Bearbeiterin vom Bafögamt gesucht und ihr die Unterlagen zugesendet.
Nimm am besten mit dem Bafögamt Kontakt auf und lass Dich beraten. Die können den Fall dann genau prüfen und Dir eine sichere Aussage machen.
Besprich das erst einmal mit dem Bafögamt. Vielleicht hast Du ja generell überhaupt keinen Anspruch- dann wären die ganzen Überlegungen überflüssig und Du müsstest notfalls anwaltlich Deinen Unterhalt einfordern.
Die Bafögmitarbeiterin meinte damals, dass wenn sich mein Erzeuger nicht meldet, es auch andere Wege geben würde. Das wollte sie dann aber erst weiter mit mir besprechen, wenn der Kontaktversuch erfolglos verlaufen wäre.
Eins muss Dir aber bitte klar sein: Wenn Du für ein Studium in eine Großstadt ziehst wird es fast unmöglich sein, nur mit dem BAföG auszukommen- auch wenn Du den Höchstsatz erhältst. Die Mieten sind höher als vom Amt pauschal gerechnet. Ich selber bin extrem sparsam und hatte für münsteraner Verhältnisse eine günstige Wohnung und kam nur dank zusätzlichen Stipendium + Nebenjob über die Runden. Ohne die Unterstützung Deiner Eltern wirst Du noch nicht einmal eine Wohnung finden, denn auch da erwarten die Vermieter in der Regel eine Bürgschaft der Eltern. Setzte Dich also frühzeitig mit Deiner Mutter+Stiefvater zusammen um das zu besprechen.
Übrigens:
Dein leiblicher Vater kann eigentlich angeben was er möchte- nachprüfen tun die das laut Aussagen der Mitarbeiterin im Ausland nicht. Er lebte damals in Spanien. Mein Erzeuger ist beruflich selbstständig und hatte angegeben noch keinen Steuerbescheid etc zu haben. Was er wie später eingereicht hat ist mir natürlich nicht bekannt.
Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort :) Ich habe schon eine WG gefunden, die mich 350€ (warm) im Monat kosten wird. Ich bin mir schon ziemlich sicher, dass Bafög erhalten werde. Wie dieser natürlich ausfallen wird, habe ich keine Ahnung. Aber ich vermute mal, dass meine Chancen nicht schlecht stehen, gerade wenn meine Mutter nur einen 450,- Job verdient.
Nein das Amt könnte höchsten Sein einkommen nachweis verlangen!
Aber Wen er dich nicht Adoptiert hat hat das kein sind den er muss für dich nicht bezahlen! In dem Fall kann das amt nichts verlangen!
Wen dein Vater sich weigert kann man eher nichts machen es sei den er kommt wider nach Deutschland den Dan kann das amt Das Erzwingen!
Da stimmt aber so einiges nicht. Es gibt keine Steuererklärung, er wird auch keine machen, sie werden aber zusammen veranlagt, also gibt es sogar einen Bescheid.
Für mich hört sich das etwas wirr an, und somit setze das Fornblatt 8, das Studierendenwerk bzw. das Land kümmert sich dann.
Schade, dass ein Stipendium abgelehnt wurde.
Viel Glück.
Jetzt bin ich auch verwirrt, ich habe doch nichts von einem Stipendium geschrieben? Ich soll erstmal Formblatt 8 nicht einreichen. Ich schicke das erstmal alles so ab, sie werden sich schon melden, wenn etwas fehlt.
Also wurde ein Stipendium gar nicht geprüft/beantragt, obwohl deren Leistungen meist deutlich üppiger und komplett geschenkt sind?
Ich denke an das Studierendenwerk Villigst und andere, und son Joib als Türöffner kann doch eingerichtet werden bzw. ist vielleicht schon vorhanden.
Ich verstehe ABSOLUT nicht was du von mir willst xD Nein, ich habe mich nicht nicht auf ein Stipendium beworben, wäre auch ziemlich dumm. Ich fange gerade mit meinem Studium an, meistens wollen Stipendien schon Leistungsnachweise aus dem Studium sehen. Vielleicht werde ich das in Zukunft mal machen, aber mir geht es allein erstmal um mein Bafög Antrag.
Und genau das ist es, was auch ich nicht verstehe. Die in Villigst z.B. wollen da gar keine Noten sehen. Wie auch, wenn es gar keine gibt.
Die schlechtere Variante soll es bei Dir also sein, und die vielleicht bessere wird sich nicht einmal angeschaut.
Ist mir aber auch egal, viel Glück.
Ja gut, aber was bitte soll ich machen, wenn er sich absolut dagegen weigert. Er will das ja wirklich nicht machen. Aber danke auf jeden Fall