Haus des Stiefvaters - Bafög

3 Antworten

zum einen: siehe antwort von schleudermaxe. zum anderen: ich weiß von einem vergleichbaren fall, wo lediglich ein ´pro-forma-mietvertrag´ abgeschlossen wurde. in dem stand eine incl.- miete von 230,-- für ein zimmer mit bad- und küchenbenutzung. dieser mietvertrag wurde vorgelegt (wenngleich die miete selbst, weil private verhältnisse, gar nicht gezahlt, also gespart, wurde). jeder verwandte, auch angeheiratet, kann wohnraum an einen anderen verwandten vermieten.

deinem stiefvater würde der ´pro-forma-vertrag´ auch nützen; denn die steuerlast wird durch die ´vermietung´ gemindert bzw. er kann seine abzahlungen als ´verluste aus vermietung und verpachtung´ über die qm geltend machen, die er an dich ´vermietet´.

Das verstehe ich nicht. Es gibt doch den vollen Bedarf (elternunabhängige Vorausleistungen) und gut ist. Und die läppisache Pauschale für die Unterkunft gibt es nur mit Mietvertrag. Viel Glück.

Chion 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 23:09

175€ sind in meinen Augen nicht gerade läppisch... Das ist viel Geld für mich.

schleudermaxe  17.09.2014, 06:04
@Chion

... und wenn 300 EUR oder auch mehr für Miete bezahlt werden? Jeder HARTZ IV -Patient wird dagegen vom gleichen Gesetzgeber üppigst versorgt.

Die Frage ist ja ob du Miete zahlst und einen Mietvertrag besitzt. Wenn nicht gibt es keinen Mietzuschuss, d.h. Die etwa 240 Euro vom Bafög stehen dir nicht zu und der Höchstbetrag wird sich um den verringern.