Namensänderung in der DDR bei neuer Heirat der Mutter?
Ich bin 1979 geboren. Zu diesem Zeitpunkt war meine Mutter mit meinem leiblichen Vater verheiratet. Die beiden ließen sich 1980 scheiden und meine Mutter heiratete erneut im Juni 1982. Aber erst im Oktober 1983 nahm ich den Nachnamen meines Stiefvaters an - OHNE ADOPTION! Das wurde auch in der Geburtsurkunde vermerkt. Nun will ich selbst heiraten und mir wurde auf dem Standesamt gesagt, das auf der Geburtsurkunde der Vermerk "Grund: Adoption" zwecks der Namensänderung fehle... Dieser Vermerk würde nicht benötigt werden, wenn mein leiblicher Vater seine Zustimmung gegeben hätte... Das er dies aber nicht getan haben kann weiß ich daher, weil meine Mutter vor Gericht Unterhaltsforderungen bis zu meinem vollendeten 18. Lebensjahr eingeklagt hat. Hätte mein leiblicher Vater die Zustimmung zur Namensänderung gegeben wäre er ja nicht mehr unterhaltspflichtig gewesen. Das eigentliche Problem ist nun das ich nicht heiraten kann, da ich offensichtlich 33 Jahre den Nachnamen meines Stiefvaters trug den ich gar nicht hätte tragen können/dürfen. Bevor ich dieses sensible Thema mit meinen Eltern bespreche, wollte ich mal fragen ob jemand in der gleichen Situation wie ich ist und mir evt. helfen oder Ratschläge geben kann?
3 Antworten
Eine Zustimmung deines leiblichen Vaters zur Änderung deines Nachnamens hätte auch in der DDR nichts an seiner Unterhaltsverpflichtung geändert. Nur durch Adoption wäre diese Verpflichtung entfallen. Dies ist jedoch nie passiert.
Ojeh, DDR-Recht in der Bundesrepublik!
Auf jeden Fall möchte ich Dich darin bestätigen, dass Du richtig liegst. In der DDR konnte ein Kind den Namen des "Stiefvaters" annehmen (die Mutter entschied zum Wohle des Kindes), obwohl der "Stiefvater" das Kind nicht adoptierte und noch nicht einmal der leibliche Vater seine Einwilligung geben musste.
Da ich nicht selbst betroffen bin und das auch nicht im Bekanntenkreis erlebt habe, kann ich Dir keine entsprechenden Ratschläge geben.
Frag vielleicht mal beim Standesamt Deines Geburtsortes nach! Ohne zusätzlichen Aufwand kommst Du da wahrscheinlich nicht raus. Vielleicht können Dir Deine Eltern mit einer eidesstattlichen Erklärung helfen:
P.S.: bist Du jetzt in Bayern?
Hallo, ich muss zu deiner Aussage mal meinen Senf dazugeben.
In vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung spielt dass ehemalige DDR-Recht noch eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Das, was du schreibst gab es nicht nur in der DDR, sondern gibt und gab es auch in der BRD bis heute. Es nennt sich heute "Einbenennung".
Der einzige gravierende Unterschied war, dass es in dem Teil Deutschlands in dem das BGB Gültigkeit hatte die elterliche Sorge für das Kind gab und in der DDR nach dem FamG dir sog. "Erziehungsberechtigten" Diese mussten nicht zwingend die Eltern sein. Daher gab es in der DDR die Situation, dass Kinder auch den Namen der Großeltern oder völlig fremder Personen, denen das "Erziehungsrecht" aus welchen Gründen auch immer zustand, erhalten konnten.
Naja, ich habe mal von einem Arbeitskollegen gehört, dass die in Bayern bei solchen Dingen besonders pickig sind. Das ist allerdingsschon Jahrzehnte her.
Mhm..
Mein Enkel nahm auch nur den Nachnamen seines Stiefvater an. Er wurde auch nicht adoptiert - mein Sohn (ist der leibliche Vater) zahlt weiterhin Unterhalt. Und das war erst vor einigen Jahren.
Vlt. solltest Du das mal mit einem Anwalt besprechen.
Ich denke nämlich, Du trägst den Namen zu Recht.
Bayern?