Verkäufer möchte Schlüssel nicht herausgeben
Guten Abend, ich habe da mal ein paar Fragen zum oben genanntem Thema.
Vor einem Monat ( 30.12.2014 ) habe ich auf einem Anzeigen-Onlineportal (Kleinanzeigen.ebay.de) eine Kleingartenanlage gefunden und habe mich unverzüglich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Er hat mir die Kleingartenanlage gezeigt und ich bin im nachhinein zu dem Entschluss gekommen, diese käuflich zu erwerben. Nun ja, ein Vertrag wurde ausgemacht. Eine Anzahlung von 500€ wurde am selben Tag noch gemacht. Im Kaufvertrag steht, dass ich noch bis zum 31.01.2015 Zeit habe, die Restsumme zu begleichen. Dort steht ebenfalls, dass die Schlüssel am selben Tag übergeben werden, wenn ich auch die Restsumme begleiche. Das heißt, er wäre nach § 433 BGB dazu verpflichtet, mir die Schlüssel bei der Restsummen-Zahlung zu übergeben. Im nachhinein hat er dies beneint, mit der Aussage, er möchte erst die Restsumme haben und dann würde er erst den Vorstand mit in's Boot nehmen. Der Vorstand sollte angeblich schon bescheid wissen, haben dies allerdings noch nicht eingewilligt. Das heißt, der Vorstand sollte bei der Geld Übergabe dabei sein, damit die dies auch genehmigen.
Nun kommen meine eigentlichen Fragen.
Was soll ich jetzt machen? Soll oder kann ich gegen ihn rechtlich vorgehen ? Ist der Vertrag jetzt nichtig, da die Schlüsselübergabe am selben Tag nicht möglich ist ?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort auf meine Fragen.
Mit freundlichen Grüßen, samhakim
5 Antworten
Du hast den Garten nicht gekauft. Du musst erst mit dem Vorstand reden, ob du den Garten pachten darfst. Dann wird die Ablöse vereinbart.
In der regel klappt das, so wie beschrieben. Wenn du allerdings den Zuschlag nicht bekommst, dann muss der Vorpächter dir das Geld zurückgeben.
Frag mal beim Vorstand an, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass das "Geschäft" genehmigt wird. Normalerweise gibt es da keine Probleme. Falls Du die Auskunft erhältst, dass die Bewilligung problemlos sei, kannst Du den Vertrag wie vorgegeben erfüllen und solltest auch die Schlüssel problemlos erhalten. Solche Gärten sind oft als Vereine organisiert und die Bewilligung den Garten zu übernehmen (=Aufnahme in den Verein) ist reine Formsache.
Oh man - hier wird zwar oft gefragt zu Schrebergärten und wir klären dann immer auf, obwohl es eigentlich schon der gesunder Menschenverstand sagt: Gärten in Kleingartenvereinen können nicht verkauft werden, weil sie nicht Eigentum sind. Sie werden verpachtet durch den Grundeigentümer, meist praktisch über die Verwaltung des KGV, der dafür die Vollmacht hat. D.h. der KG-Verein ist der erste Ansprechpartner, wenn man einen Garten und Mitglied werden möchte! Man kann als "Nachfolger" nur Gartenhaus, Gehölze und Geräte kaufen - damit hat man aber keinen Anspruch auf den Garten!
Wenn Du Pech hast und der Verein möchte Dich nicht (sie haben gewisse Anforderungen an Neu-Pächter) und wenn du noch mehr Pech hast und der derzeitige Pächter will Dir Dein Geld nicht zurückzahlen, dann müßtest Du dein gezahltes Geld über eine Zivilklage zurückfordern!
So wie du es beschreibst, bekommst du den Schlüssel wohl nie, der wollte dich nur abzocken.
Suche dir rechtlichen Beistand. es wäre besser gewesen, wenn du dir für die bereits gezahlten 500 Euro eine Quittung hättest geben lassen, falls das nicht der Fall war.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Der Schlüssel und damit Übergabe erfolgt nach Zahlung des Gesamt-Kaufpreises. Dieses Zug-um-Zug-Geschäft der Übereignung ist auch so üblich.
Meint: Bevor das Geld nicht seinem Konto gutgeschrieben ist, keine (Schlüssel-)Übergabe. Dies ist am selben Tag nur bei Barzahlung möglich und darauf muss er sich garnicht einlassen.
Wogen wollte man also rechtlich vorgehen? Das man seinen selbst unterschriebenen Bedingungen eines Kaufvertrg nicht einhält?
G imager761
Seit wann werden Kleingärten verkauft?
Nicht alle sind verpachtet oder in Vereinsbesitz und die Gebäude, Maschinen und Werkzeuge schon mal garnicht :-)
Da es hier einen Vereinsvorstand gibt, wird es ein Kleingarten sein, der verpachtet wird. Das Inventar ( Möbel, Werkzeug ) kann verkauft werden, aber nicht die Laube und der Kleingarten.
Danke erst einmal für deine Antwort.
Am selben Tag, als die Anzahlung statt fand, wurde auch der Vertrag erstellt. Dort drin steht, dass die Anzahlung bereits erfolgt ist und er das Geld erhalten habe. Dort steht ebenfalls, dass die Zahlung der Restsumme mit der Schlüsselübergabe erfolgt. Da er dies allerdings nicht ohne Genehmigung des Vorstandes machen kann und diesen erst nach der Zahlung des weiteren informieren möchte, wäre es doch schwachsinnig, die Restsumme zu zahlen und dann auf eine Antwort des Vorstandes zu warten, obwohl im Vertrag schwarz auf weiß steht, dass die Schlüsselübergabe am selben Tag ist.
Mit freundlichen Grüßen, samhakim
Red mit dem Verein.
Danke erst einmal für deine Antwort.
Das heißt allerdings auch, er müsse mir die Summe zurück erstatten, wenn ich nicht die Genehmigung des Vorstandes nicht erhalte ?
Mit freundlichen Grüßen, samhakim