Backoffen über 2 Wochen defekt! Besteht eine Mietminderung?

8 Antworten

Erst einmal solltest du deinem Vermieter Bescheid sagen. Mietminderung kannst du nicht so einfach machen. Du must dem Vermieter erst einmal 4 Wochen Zeit geben den Schaden zu beheben.

MosqitoKiller  05.04.2013, 15:12

Unsinn...

pushido 
Beitragsersteller
 05.04.2013, 14:15

4 Wochen???? wow... ich will ja backen!!!

Hast du denn den Mangel (mit Fristsetzung) gemeldet? Erst wenn diese Frist verstrichen ist, kannst du die Miete kürzen. Der Wert dürfte recht überschaubar sein

MosqitoKiller  05.04.2013, 15:11

Zum gefühlt 1000sten Mal: Eine Mietminderung ist nicht erst nach Ablauf einer Fristsetzung möglich, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...

pushido 
Beitragsersteller
 05.04.2013, 16:24
@WillLoman

soll ich mir also jetzt allein ein backoffen besorgen?

der vermieter war da und hat nur 1 foto gemacht... :((((((((((

MosqitoKiller  05.04.2013, 19:41
@pushido

Die Frage war nicht, ob Du Dir einen eigenen Backofen besorgen sollst (kannst Du gerne tun), sondern die nach einer Mietminderung. Die Mietminderung in Euro soll prozentual dem Anteil entsprechen, zu dem die Mietsache (Wohnung inkl. gesamter Einbauküche) zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist. Und Du willst doch hoffentlich niemandem ernsthaft erzählen, dass die Nutzung des Backofens mehr als 2% der gesamten Nutzung der Wohnung ausmacht, oder? Dementsprechend kannst Du die Miete um 2% mindern, und dafür ist es völlig egal, ob Du nicht backen kannst oder Dir einen neuen Backofen besorgst...

AchIchBins  07.04.2013, 23:10
@MosqitoKiller

Sehr wohl muss dem Vermieter eine angemessene Frist gegeben werden um zu reagieren und um den "Schaden" zu beheben bzw für Ersatz zu sorgen. In dieser "angemessenen" Zeit, darf der Mieter die Miete nicht kürzen.

MosqitoKiller  08.04.2013, 06:02
@AchIchBins

Das ist schlicht falsch und auch gesetzlich eindeutig entsprechend geregelt...

WillLoman  09.04.2013, 11:36
@MosqitoKiller

"MosqitoKiller" hat hier recht,

die Minderung tritt bei Vorliegen eines Mangels i. S. d. § 536 Abs. 1 BGB automatisch ein, was sie vom Recht auf Minderung iS von §§ 441, 638 BGB unterscheidet. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Mieter ein Gestaltungsrecht ausübt. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Minderung wegen Verletzung der Anzeigepflicht ausgeschlossen ist.

Zwar besteht das Recht auf Mietminderung, allerdings in einer sehr geringen Höhe von ca. 2 %, wenn die Herdplatten noch funktionieren und lediglich der Backofen ausfällt. u (LG Berlin, Urteil v. 07.07.1992, Az.: 63 S 142/92).

Diese Mietminderung wäre anteilig zu berechnen. Beispiel: Falls Deine Miete 500,-€ betragen würde, dann könntest Du bei 2 Wochen Backofenausfall einen Betrag von 5,- € abziehen.

Berücksichtigst Du dann noch das Porto für ein Einwurfeinschreiben, mit dem Du dem Vermieter den Mangel mitteilst und eine Frist zur Abhilfe setzt, dann verbleibt davon ein Betrag von ca. 2,80 €. Ob sich der Aufwand und ein evtl. dann verärgerter Vermieter lohnt magst Du beurteilen.

Geht von weniger Miete der Backofen wieder? Mal davon abgesehen wäre die Minderung so minimal das es den Aufwand und evtl. Ärger nicht lohnt.

Falls noch nicht erfolgt, den VM schriftlich, nicht per E-Mail oder ähnlichem, informieren und auffordern den Mangel zu beheben.

Schwierige Frage, kommt wahrscheinlich auch darauf an ob es das verschulden des Mieters ist, dass der Backofen nicht mehr funktioniert. Allerdings wird die Wohnung durch einen defekten Backofen nicht unbewohnbar, wie das bei Stromausfall oder Ausfall der Wasserversorgung der Fall wäre. Allerdings würde ich persönlich die Miete normal weiterzahlen, da so etwas oft zu Streitigkeiten führt und das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht verbessert. Notfalls den Vermieter so lange telefonisch nerven bis der die Handwerker vorbei schickt

MosqitoKiller  05.04.2013, 15:12

Eine Mietminderung ist grundsätzlich unabhängig vom Verschulden des Vermieters...