Mietminderung wegen defekter Waschmaschine?
Im Wäscheraum eines Mehrfamilienhauses mit verschiedenen Wohnungen steht ein waschkeller. Zwei Waschmaschinen, eine davon seit längerer Zeit defekt. Dies führt zu sehr langen Wartezeiten in den Zeiträumen nach der Arbeit, in denen jeder waschen möchte. Teilweise sind Mieter ungeduldig und schmeißen Wäsche direkt nach dem sie fertig ist auf die nicht saubere waschmine. Normalerweise bin ich innerhalb von 5 Minuten da und hole meine Wäsche ab. Ist hier eine mietminderung angebracht?
7 Antworten
Ich gehe jetzt davon aus, das du keinen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung hast und nur der Wäscheraum dazu dient! Und du dafür mit unter Miete zahlst!
Vor deiner Forderung müsstest du den Vermieter bitte schriftlich mit Prio oder Einwurf Sendung bei der Post über den defekt der Waschmaschine Wartezeiten und und und an Problemen informieren. Darin auch die Absicht über Mietsminderung nachzudenken und bei unterlassen der Instandsetzung diese in Anspruch nimmst!
Du hast nicht die Waschmaschine gemietet, will sagen, du bezahlst keine Miete für die WM, also kannst du auch nicht die Miete mindern.
Die Nutzung bezieht sich auf vorhandene bzw. intakte WM. Dennoch Vermieter informieren.
Erstmal gibt man dem Vermieter Zeit zum nachbessern. Wer nichts meldet dem wird auch nichts repariert.
hast du die waschmaschine mitgemietet?
dann kannst du auch mindern, wenn sie defekt ist
wenn der vermieter sie euch aus kulanz gegeben hatte, kannst du nichts machen
ja, dann kannst du mindern, wenn da welche kaputt sind
aber das wird nicht viel werden
Dazu muss er aber erst mal den Vermieter von dem Defekt informieren. Einfach so Miete mindern ist nicht....
das auch
Wenn Du dafür Miete zahlst - klar.
Nein mitgemietet. Recht auf Nutzung ist Vertraglich vereinbart.