Ist ein kurzer Monat wie z.B. der Februar mit nur 28 Tagen ein Grund für eine Mietminderung?
Ich sehe es irgendwie nicht ein, weshab ich für 28 Tage genau so viel Miete zahlen muss wie sonst für 30 oder 31 Tage :-/
Darf ich die Miete für den Februar entsprechend mindern?
13 Antworten
Erhältst Du im Februar auch weniger Gehalt?
Wohl nicht.
Du hast für den Monat Februar die Wohnung gemietet - also musst Du auch für den Monat Februar die vereinbarte Miete zahlen. Du musst ja auch nicht im März mehr zahlen als im April.
Nein.
Es handelt sich weder um einen Sach- noch um einen Rechtsmangel i.S.v. § 536 BGB.
Wäre ich dein Vermieter und ich habe am Montag nicht die komplette Miete von dir, hättest du alsbald Gerichtspost im Briefkasten.
Ganz klar: Nein. Eine Mietminderung ist das rechtliche Mittel eines Mieters einen Mangel vom Vermieter abstellen zu lassen. (§ 536 BGB)
Auch rechtlich hat der Februar 30 Tage, wie jeder anderer Monat auch. (Umkehrschlüsse aus §§ 186 ff BGB)
Gegenfrage, die deine Frage dann beantwortet: Bekommst du im Februar auch weniger Gehalt? Zahlst du auch weniger Grundgebühren z.B. beim Telefon, Handy und ähnlichem?
Buchhalterisch hat ein Monat in der Regel 30 Tage. Wenn der Monat kürzer ist - was nur den Februar betrifft - dann zahlt bzw. bekommt man nicht weniger. Genauso, wie man bei Monaten mit 31 Tagen nicht mehr bezahlt.
Sieh es andersrum, du zahlst 11 mal nur soviel Miete wie für den Februar!
Das ist die richtige Lebenseinstellung - das Glas ist immer halb voll :)