Mietminderung durch defekte Außenbeleuchtung?

12 Antworten

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Eine Mietminderung ist zwar mglich aber nicht empfehlenswert, weil du durch den Vermieter mit einer Teilmietzahlung in Verzug geraten wirst, was eine Abmahung nachsichziehen kann.

Deine Möglichkeit wäre eine Beschwerde beim Vorstand mit Hinweis auf eine Unterlassungsklage wegen Vernachläsigung der Verkehrssicherungspflicht.

Sowas würd ich nichtmal wahrnehmen, isses eben unten nicht beleuchtet. Ich selbst darf ohnehin nichts dran ändern, deshalb leb ich auch mit nem defekten FI inner Verteilung, mir isses egal weil ichs weiß und das nötige Fachwissen habe aber der Nachmieter wird vlt. seinen Spaß dran haben. Beim Einzug mal bemängelt aber von deren Elektriker für inordnung eingestuft trotz Fluke VDE Messgerät dass den FI nicht auslösen konnte über beide Messabläufe. Ich investier da kein Geld für und steh später dafür gerade dass deren Elektriker sich beschweren weil da ein anderer FI in der Verteilung sitzt, wenn ich da rangehen würde müsste ich zwangsläufig auch direkt andere Dinge dran ändern damit die Anlage meinen Ansprüchen entspricht. Wenn jetzt ein Lichtschalter kaputt geht würd ich den tauschen, irgendeinen alten den ich inner Kiste rumfliegen hab weils eh Verschleißkram is.

Über solche Kleinigkeiten wie die Beleuchtung im Treppenhaus oder Außen am Haus mach ich mir keine Gedanken, ich komm auch im dunkeln in meine Wohnung. Hier wird nichtmal drauf geachtet wie spät es ist, bohren um 23Uhr und dann gleich bis 0uhr durch wo ich mich Frage ob die Wand überhaupt noch steht. Wenn ich was aufhänge brauch ich keine Minute zum bohren, dafür wird man aber doof angeguckt wenn man mal mit 2 Maschinenkoffern Samstags sein Auto belädt...

Wurde die WBG denn bereits schriftlich und mit Fristsetzung darüber informiert?

Nutzer937564 
Beitragsersteller
 21.02.2020, 07:41

Nu ja, mehr oder weniger per Mail bzw. über das Mieterportal. Eine Frist habe ich noch nicht gesetzt. Aber wär mal ein Versuch wert! Danke!

Futterschuessel  21.02.2020, 07:43
@Nutzer937564

Ohne Fristsetzung brauchst du über eine Minderung der Miete gar nicht nachdenken. Davon abgesehen versteh ich nicht, warum man nicht einfach anruft, wenn man merkt, dass sich so gar nichts tut.

Nutzer937564 
Beitragsersteller
 21.02.2020, 07:48
@Futterschuessel

Weil man bei denen entweder per Telefon nie durchkommt oder keiner rangeht. Die GeWoBau ist so eine Sache... Würde ich persönlich hingehen, dann hätte ich auch nichts in der Hand. Wollt auch nur mal erst im Vorfeld wissen, ob das überhaupt möglich ist. Ansonsten wechsel ich die halt doch selber und schick denen die Rechnung. :)

Gerhart  21.02.2020, 08:42
@Futterschuessel

WEder Fristsetzung noch Mietminderung schafffen hier Abhilfe

Eine Mietminderung wäre zwar möglich, doch so gering, dass sich der Aufwand wohl eher nicht lohnt.

Erhebliche Mängel an der Mietsache lassen eine Mietminderung zu. Das ist hier beides nicht gegeben.Setze eine Frist von max. 2 Tg. und erkläre dabei, dass du bei Verzug selbst die Glühbirne wechselst und den Preis im übernächsten Monat von der Miete abziehst. Die max. 2 EURO (Kaufbeleg einreichen) wirst du wohl verkraften um sie vorzuschießen, oder?

Ich pers. hätte da längst den Leuchtkörper gewechselt und nicht so viel Aufhebens gemacht. Du könntest ja auch drum nachsuchen, dass dir der Hausmeister zwei, drei Birnen dalässt so dass du jederzeit bei Bedarf wechseln kannst.