Darf die Miete wegen einem defekten Aufzugs gemindert werden?
8 Antworten
Ist im Mietvertrag mit dem Einzelmieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart, dass dieser berechtigt ist, den Aufzug zu nutzen, kann der Mieter die Miete mindern, wenn der Aufzug defekt oder kaputt ist und nicht benutzt werden kann.
Dann kann er die Miete mindern.
ok danke
Du zahlst als Mieter monatlich auch für die Wartung und Strom des Aufzuges Betriebskosten. Ist der nicht mehr nutzbar, ist die Mietsache gemindert und demzufolge automatisch auch die Bruttomiete, so das geltende Recht. Egal ob du im Erdgeschoss oder höher deine Wohnung hast. Über die Höhe der Minderung könnte man entsprechend diskutieren.
Fällt der Aufzug nur bis zu drei Tagen aus, könnte auf die Minderung verzichtet werden, aber ab einer Woche und länger dürfte berechtigt gemindert werden. Die Quote sehe ich da ab 5%.
Wenn man irgendwo ab dem 4. Stock aufwärts wohnt, auf jeden Fall. Darunter höchstens dann, wenn eine besondere Situation zur Anmietung einer Wohnung höher als EG nur mit vorhandenem Lift möglich gemacht hat. Bspw. eine körperliche Einschränkung, die Treppensteigen unmöglich macht oder sehr erschwert.
Nicht, wenn man normal Treppen steigen kann, denn bis zum dritten Stock kann jeder, der körperlich nicht eingeschränkt ist, seine Wohnung über Treppen leicht erreichen.
Naja, wenn man seinen kompletten Wocheneinkauf für 4 Personen in den ersten oder zweiten Stock schleppen muss, wäre schon eine Mietminderung begründet!
Es geht ja nicht nur um das Hochgehen, sondern auch den Transport von Einkauf uä.
Das ist wohl richtig, aber eine Mietminderung kommt sicher nicht in Frage, wenn der Aufzug nur kurzzeitig und völlig überraschend ausgefallen ist und innerhalb eines Tages wieder geht.
Ein Aufzug ist ein technisches Gerät, das wie jedes technische Gerät auch einmal ausfallen kann. Die Frage ist dann nur, wie lange der Ausfall dauert.
Ist es ein längerer Ausfall, kann man wiederum die Einkäufe so planen, dass man weniger einkauft und dafür öfters geht oder dass man einen Teil der Einkäufe noch unten lässt oder im Auto und dann eben mehrfach geht.
In meiner Antwort bin ich davon ausgegangen, dass ein Aufzugsausfall innerhalb weniger Tage behoben wird.
Kümmert sich aber erkennbar niemand darum, schreibt man dem Vermieter eine Mängelanzeige und setzt eine Frist von z. B. 2 Wochen für die Behebung und kündigt gleichzeitig an, dass die Miete für die Dauer des Ausfalls gemindert wird, denn zweifellos ist es eine Reduzierung des gemieteten Komforts, wenn der Aufzug für längere Zeit unbenutzbar ist.
Ja, darf man.
Allerdings nicht, wenn man im Erdgeschoss wohnt, denn dann braucht man ihn nicht.
Ab 4. oder 5. Stock kann man die Miete mindern, die Höhe ist von der Anzahl der Stockwerke abhängig.
Bei einer Gehbehinderung auch schon im 1. Stock.
Einfach mal schlau machen, z.B. hier:
--> mietminderungstabelle.de
Ergänzung: Wenn nur 1 von 2 Aufzügen defekt ist und der andere geht noch, dürfte man leer ausgehen.
Kommt auf deinen Mietvertrag an und außerdem in welcher Etage du wohnst.
Wohnst du im EG, benötigst du keinen Aufzug und kannst auch nicht die Miete mindern.
im 1OG?
Und was steht bezüglich Aufzug im Mietvertrag?
Ja
?????
Es steht drin wenn mal kaputt geht bzw. defekt das gesenkt wird, hab gerade geguckt
Dieser Text steht mit Sicherheit nicht im Mietvertrag!
habts gerade nur zusammengefasst
Dann kontaktiere einen RA und stelle ihm deine Frage!
NEIN! Ist ok jetzt schreib nicht mehr, mein Arm tut schon weh 😒
Ja IST