Backofen Kabel geschmort wer zahlt?

Klausel aus dem Mietvertrag - (Mieter, Mietvertrag, klausel)

4 Antworten

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Backofen angemacht nach 5 minuten ging er aus und es roch sehr stark nach was verbranntem, wahrscheinlich ist ein Kabel geschmort. Im Mietvertrag steht dass die Küche dem Mieter überlassen wird und Ich dann auch Reparaturen etc zahlen muss! 

Dem entgegen steht, dass Sachen die im Mietvertrag stehe oder wenn Inventar in der EWohnung bei Einzug vorhanden ist, dieses als mitvermietet gilt und nur wenn es unter die Kleinreparaturklausel fällt dem Mieter angelastet werden kann.

Nur wenn man vorsötzlich oder fahrlässig gehandelt hat, könnte der Vermieter Schadenersatz fordern.

Mangel schriftlich per Einwurfschreiben medlen und unter Fristsetzung auffordern, dass er behoben wird.

Ja aber bei mir steht im Mietvertrag dass die küche nicht Betsandteil der Mietsache ist???

Da hat der Vermieter Pech, was in der Wohnung ist bei Einzug, das ist mitvermietet.

Der Vermieter hätte die Sachen entfernen müssen.

Ich könnte als Vermieter sonst irgendwelche uralten Geräte aufstellen und dann wenn sie nicht mehr funktionieren Schadenersatz verlangen.

MfG

Johnny

Diese Klausel in einem Formularmietvertrag kann man ausfüllen z. B. mit Sessel, Regal, Besenschrank oder so etwas, denn diese Gegenstände sind unproblematisch.

Bei einer Kühe sieht das aber ganz anders aus, denn hier geht es neben der reinen Einrichtung um ganz wesentliche Teile einer Wohnungsausstattung. Entweder eine Wohnung wird mit Einbauküche vermietet oder ohne.

Wenn eine Einbauküche vorhanden ist, kann man das Reparaturrisiko auf diese Weise nicht einfach auf den Mieter abwälzen. Da sind schon manche Vermieter auf der Nase gelandet, die das gemeint haben.

In so einem Fall machten wir es als Vermieter bisher immer so, dass wir neben dem Mietvertrag eine separate Vereinbarung geschrieben haben, in der wir dem Mieter die Küche schenkten. Jeder Mieter hat das Geschenk bisher dankbar angenommen. Jeder Mieter hatte aber auch immer die Möglichkeit, die Sachen beim Auszug dann auch mitzunehmen oder sie an den nächsten Mieter weiter zu schenken.

Ein Mieter, der das Geschenk nicht annehmen wollte, bekam dann aber auch nicht die Geräte. Da räumten wir dann lieber aus.

Vorschlag: Melde den Schaden dem Vermieter und frage, wer die Reparatur in Auftrag gibt. Vermutlich wird er sagen, "deine Sache". Dann zieh mal den Herd raus und prüfe, ob es wirklich das Kabel ist. Ein Elektriker kann das dann bestimmt mit geringem Aufwand reparieren. Danach kannst Du den Vermieter mal mit der Rechnung und Deiner Sicht der Dinge konfrontieren. Überlege aber auch, ob es sich lohnt, deswegen einen Streit anzufangen.

Ist der Herd ganz kaputt, musst Du Dich allerdings mit dem Vermieter wegen dieser Klausel auseinander setzen. Auch in diesem Fall ist zu überlegen, ob es nicht Sinn macht, dass Du Dir selbst einen neuen Herd kaufst und den alten im Keller einlagerst. Beim Auszug irgendwann kannst Du dann Deinen Herd mit nehmen. Immer überlegen, wie weit man bei einem Streit gehen will.

Das sind immer wieder die selben Tricks, die die Vermieter versuchen. Die Küche gehört mit zur gemieteten Wohnung. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass diese dann auch funktioniert. Zeige den Schaden an und lasse Dich nicht belabern. Einzige Ausnahme die es gibt: Du hast den Schaden grobfahrlässig oder mit Vorsatz herbei geführt.

zemra123 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 18:09

Aber wenn das so im Mietvertrag steht, ist es dann nicht wirksam ?

alarm67  15.03.2015, 18:12
@zemra123

Habe Dir unten einen Link eingestellt! Also, dass muss dann schon wesentlich anders/deutlicher im Vertrag geregelt sein. Aber Google auch bisschen selbst.

Bei Reparaturen kommt der Eigentümer (hier der Vermieter) für auf, es sei denn, der Schaden wurde durch den Nutzer verursacht!

zemra123 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 18:00

Das heisst es muss erst ein Fachmann feststellen wer den Schaden gemacht hat oder? Aber bei einem durchgeschmorten Kabel? Was kann ich als Mieter dafür? Und weisst du ob es eine Grenze gibt wieviel man selbst zahlen muss?

bwhoch2  16.03.2015, 09:20
@zemra123

Musst Du nicht selbst zahlen, aber wenn es Kleinreparaturen gibt, die durch den Mieter zu zahlen wären, dann hast Du dafür im Mietvertrag eine entsprechende Klausel.