Wohngeld Problem : gemeinsamer Mietvertrag mit Freund und sein Einkommen wird mit angerechnet
Ich habe folgendes Problem : Ich wohne mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung und wir haben einen Mietvertrag. Nun habe ich Wohngeld beantragt, weil ich kein Bafög mehr bekomme. Da wir beide den Mietvertrag unterschrieben haben, wird das Einkommen meines Freundes mit eingerechnet. Dadruch bekomme ich statt 200€ im Monat nur 10€ im Monat mit der Begründung, dass mein Freund mit die Differenz zahlen soll. Das würde ich aber niemals von ihm verlangen. Ich habe mir überlegt, dass es sinnvoll wäre, statt dem einen Mietvertrag, zwei einzelne Mietverträge aufzusetzten. Grundsätzlich ist unser Vermieter dagegen, weil er Angst hat, dass dan einer von uns beiden kündigt und er dann nur die Hälfe der Miete einnimmt. Da kann ich ihn auch vollkommen verstehen. Aber nun hatte ich die Idee, dass man in die beiden Mietverträge eine Klausel setzt, dass wenn einer von beiden kündigt, der andere die volle Miete übernehmen muss. Ist so eine Klausel rechtens? Ich will meinen Vermieter ja nicht übers Ohr hauen ;) und zweitens : mein Freund müsste dann ja im meinem Mietvertrag diese Klausel mitunterschreiben denke ich, hab ich dann trotzdem wieder das Problem beim Wohngeld, dass sein Einkommen mitgerechnet wird?
Oder hat jemand eine andere Idee wie ich drum rum komme, dass sein Einkommen mit gerechnet wird?
Ich bin sehr dankbar für jede Antwort!
11 Antworten
Deine Überlegung ist unnötig. Da ihr beide Vertragspartner eines Mietvertrages seid, haftet jeder gesamtschuldnerisch für alle Pflichten aus dem Mietvertrag. Einer von euch Beiden kann auch nicht allein kündigen, nur beide gemeinsam. Bei der Berechnung des Wohngeldes zählen die Bruttoeinnahmen aller Haushaltsmitglieder. Insofern ist die Vorgehensweise der Wohngeldstelle im Sinne des Wohngeldgesetzes korrekt. Du kannst hier also überhaupt nichts machen. Einzige Alternative ist gemeinsam kündigen und jeder sucht für sich eine neue Wohnung. Die dadurch insgesamt höhere Miete für beide dürfte möglicherweise dein Wohngeld "auffressen".
Die richtigen Ratschläge hast Du schon bekommen. Was überhaupt nicht einzusehen ist: Du willst Deinen Freund nicht zur Kasse bitten, aber uns alle schon?
Im übrigen: Weshalb sollte der Vermieter seine komfortable Position mit zwei Vollhaftern aufgeben? Sag mir einen vernünftigen Grund dafür? Ist Dein Freund in zwei Monaten nicht mehr Dein Freund und zieht aus, hätte er genau das Problem, das Du schon beschreibst und wer sagt ihm dann, dass er dann jemals bis Du ausziehst wieder die volle Miete bekommt? Löst Eure Probleme selbst und lasst andere damit in Frieden.
Das hat alles so seine Richtigkeit. Lebt ein Paar zusammen, dann geht das Gesetz davon aus, dass sie finanziell füreinander einstehen. Ob du das nun von deinem Feund erwartest oder nicht, der Staat erwartet es. Sonst könnte ja jede Lebenspartnerin eines Multimillionärs, die kein eigenes Einkommen hat, Hartz4 beantragen! Das ist jetzt übertrieben, aber die Regelung ist die gleiche.
Anders wäre es wenn ihr frisch zusammengezogen seid, noch nicht lange zusammen seid und keine gemeinsamen Kinder habt, oder Kinder die ihr zusammen erzieht. Dann könnt ihr, meines Wissens nach, angeben, dass ihr keine Einstehensgemeinschaft seid. Das gilt aber nur für ein Jahr! Ob das bei Wohngeld geht bin ich mir nicht sicher, ich kenne die Regelung nur von Hartz4.
Da wäre aber dein Vermieter schön blöd, wenn er den Mietvertrag auf eine WG ändern würde. Dazu müssten die Räumlichkeiten auch dementsprechend sein. Warum sollte dein Freund nicht auch die hälfte der Miete bezahlen, schliesslich habt ihr gemeinsam die Wohnung gemietet. Natürlich werden beide Löhne zusammen gerechnet was sonst? Da gibt es nur zwei legale Möglichkeiten, entweder ihr kündigt beide und jeder nimmt sich eine eigene Wohnung oder ihr nehmt euch eine Wohnung die ihr euch auch ohne Amt leisten könnt.
Man muss eben Abschläge machen, wenn man eigene Wohnung, Lebensgefährten haben will und kein vernünfiges Einkommen wegen Studium hat. Das darf aber nicht am Buckel der Allgemeinheit "erwirtschaftet" werden und sich dabei mit Lügen Vorteile zu erschleichen. Frage deine und seine Eltern, ob sie euch ein wenig unterstützen können.
Was ist mit Kindergeld und Unterhalt deiner Eltern?
Besserer Vorschlag: An einem Tisch mit Vermieter den bestehenden Mietvertrag auflösen, dein Freund schließt einen Mietvertrag für die 'Wohnung mit dem Vermieter zu gleichen Konditionen wie im Alten MV und du schließt mit deinem Freund einen unmöblierten Untermietvertrag, dem der Vermieter zustimmt. Damit hast du dem Amt gegenüber zwar eine kleinere Miete anzugeben aber mehr Anspruch auf Wohngeld als in der alten Konstellation.
Das nutzt gar nichts, weil es sich um ein fingiertes Untermietverhältnis handelt und dies den Tatbestand der missbräuchen Inanspruchnahme von Wohngeld erfüllen würde. Das heißt, es käme zur Ablehnung.
Von dieser sommerlöchrigen Antwort halte ich nichts, wenn die Verträge alle richtig abgeschlossen sind, dann ist da gar nichts fingiert. Im Gegenteil - Alle Beteiligten sind vertraglich so verbunden, dass diese Verträge bei Bedarf ordentlich gekündigt werden können.
Der Untermietvertrag ist nur geschlossen worden, um einen ansonsten nicht bestehenden Wohngeldanspruch zu begründen. Ob es dir gefällt oder nicht, dass ist ein Ablehnungsgrund.
Und hier zum Nachlesen für Gerhart eine Auszug aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum WoGG 2009:
"21.33 Fingierte Untermietverhältnisse
Ist ein Untermietverhältnis offenbar nur zu dem Zweck begründet worden, die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch zu schaffen oder einen bestehenden Anspruch zu erhöhen, ist die Wohngeldbewilligung für die antragstellende Person, die Haupt- oder Untermieter sein kann, ganz oder zum Teil abzulehnen."
Aber ob der Vermieter das macht? Wenn zwei im Vertrag stehen, haften auch zwei Personsn für die Miete. Und das ist für den Vermieter immer besser. Kann der eine nicht zahlen, wendet er sich an den anderen.
Nennt man das nicht "erschleichen von Sozialleistungen"?
Muss man dann nicht eine Überprüfung befürchten? Ein eigener Schlafraum (eigenes Bett, eigener Schrank) eigener Platz im Kühlschrank, ...)
Diesen Kommentar hättest du einem ALG 2-Empfänger schreiben können.
Wieso? Bei der Sozialleistung Wohngeld ist das nicht so?
Bist du als Wohngeldempfänger schon einmal durch Detektive der Wohngeldstelle überprüft worden?
Dazu braucht man keinen Detektiv sondern nur einen Hausbesuchstermin zur Aufklärung der Sachlage.
Ich korrigiere: Hausbesucher der Wohngeldstelle.
Mein Freund zahlt natürlich die Hälfte der Miete! Die Wohnung ist schon extrem billig, aber ich habe nur 400€ Einkommen im Monat, ich komme zwar damit aus, aber es bleibt kein einziger Euro für andere Sachen außer Lebenserhaltungskosten und Miete über. Wenn ich ein Buch für die Uni kaufen muss, habe ich schon ein Problem. Mehr Einkommen ist auch nicht drin, weil ich ja auch noch Studieren muss ;)