Mietvertag Klausel "Verlassen, wie vorgefunden"?
Guten Abend.Ich habe folgende Frage. In meinem Mietvertrag (oder besser gesagt in dem Zusatzschreiben "Zusatz zum Mietvertrag, Übergabeprotokoll" steht: ": „Die Wohnung sollte beim Auszug verlassen werden, wie vorgefunden.“ - nun sagt mir bitte, was das im Klartext heißt!
Vor meinem Auszug, etwa drei Wochen vorher, habe ich die Fenster geputzt (mitsamt einer Zahnbürste die Rahmen und Ecken), leider war das der Vermieterin nicht gut genug, sodass Sie mir angeboten hat, den Schlüssel zu behalten und die Fenster nochmal zu putzen, was ich jedoch abgelehnt habe, denn für mein Empfinden waren die Fenster i.O. Das Pollen und Blütenstaub im Mai fliegn kann ich leider nicht verhindern.
Desweiteren hat sie die Wohnung, die ich geputzt (nass gewischt, Spinnweben entfernt), abermals geputzt! Das möchte Sie mir nun in Rechnung stellen. Ist dies überhaupt rechtens, wenn im Zusatzprotokoll steht "Verlassen, wie vorgefunden"? Ist diese Klausel rechtens oder handelt es sich dabei um eine starre Klausel?
Bin ich verpflichtet, die Fenster nochmal zu putzen und ihrer Reinlichkeit nicht zu genügen? Warum sonst putzt sie abermals die Wohnung, Rollokästen usw.
Danke für eure Antworten, vielleicht gibt es ja irgendwo einen Paragraphen, den ich ihr "nahelegen" kann :-)
Hinzu kommt, dass uns beim Auszug an der Stelle, wo in der Küche die Kühl-/Gefrierkombination stand, ein Riss im PVC entstanden ist ( V-förmig, etwa 5cm lang). Selbstverständlich habe ich bei der Übergabe gesagt, dass ich für den Schaden aufkommen würde, bin aber auch ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass Sie den Boden fachmännisch kleben lassen würde, aber NEIN! Frau Vermieterin hat einen neuen Fußboden verlegt, den Sie mir mit 511 Euro in Rechnung stellt.
dies habe ich an meine private Haftpflichtversicherung übergeben, die darüber nur müde gelächelt haben und meinten, dass ich wenn überhaupt, lediglich den Zeitwert zahlen müsse.
So, ich glaube, das war erstmal alles :-)
danke euch, liebe Grüße,P.
2 Antworten
Nicht alle Klauseln in einem Mietvertrag haben auch Gültigkeit. Normalerweise reicht es, eine Wohnung bei Auszug "beserein" zu übergben. Dübellöcher oder andere Beschädigungen die während der Mietzeit durch die Mieter entstanden sind, zu beseitigen. Wenn die Fenster geputzt wurden und die Fussböden gekehrt, reicht das völlig aus. Mehr muss man nicht machen. Wenn durch Möbelgegenstände im Fussboden Abdrücke entstehen, so sind das Gebrauchsspuren die im Laufe der Zeit entstehen und können dem Mieter nicht angelastet werden. Wenn die Vermieterin einen neuen Fussboden in der Küche verlegen lässt, dann ist das ihre Sache. Die Rechnung über 511 € würde ich nicht bezahlen. Der Vermieterin vielleicht einen Betrag über 50 € für den kleinen Riss im Boden anbieten, mehr aber auch nicht. Wenn die Vermieterin die Wonung nochmals aufwischt, weil ihr diese nicht sauber genug war, dann ist das ihre Sache. Kosten darf sie dafür keine verlangen, weil besenreine Übergabe üblich ist. Verlassen wie vorgefunden greift nicht. Im Laufe der Zeit werden durch das Nutzen einer Wohnung Gebrauchsspuren auftreten. Es kann also gar nicht sein, eine Wohnung genauso wieder vorzufinden, wie dies beim Einzug der Fall war. Dazu eine Frage. Wurde ein Übergabeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterschrieben ? Wurden Fotos gemacht, nachdem die Wohnung von Ihnen gereinigt wurde ? Bieten Sie der Vermieterin die 50 € für den Schaden im PVC Belag an und lehnen jegliche weitere Kostenübernahmen ab. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird wohl ein Anwalt zu beauftragen sein.
Frag mal beim Mieterbund ... die wissen da genau bescheid und sind meine ich spgsr kostenlos in der Beratung