Backofen kaputt in Mietwohnung
Im Mietvertrag steht: Die Küche samt E-Geräten wird dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Er hat diese schonend und pfleglich zu behandeln. Für Reparaturen und Schäden hat der Mieter vollumfänglich aufzukommen. Nach Mietzeit muss alles funktionieren.
So: die Küche nebst Geräten ist nun 10 Jahre alt und der Backofen gibt den Geist auf. Wir haben alles pfleglich behandelt und denken, dass der Ofen nun an Altersschwäche leidet. Zudem endet der Mietvertrag in einem Jahr. Müssen wir nun noch einen neuen Backofen kaufen?
4 Antworten
Im Mietvertrag steht: Die Küche samt E-Geräten wird dem Mieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Er hat diese schonend und pfleglich zu behandeln. Für Reparaturen und Schäden hat der Mieter vollumfänglich aufzukommen. Nach Mietzeit muss alles funktionieren.
Fragt den Mieterbund ob dies als Individualvereinbarung wirksam ist.
Im Normalfall gelten Sachen die sich bei Einzug in der Wohnung befinden als mitvermietet und der Vermieter muss dann für Reparatur oder Ersatz sorgen.
MfG
Johnny
ja müsst ihr, aber da ihr den ja gekauft habt, könnt ihr den behalten, und der vermieter muss dann halt in einem jahr ersatz besorgen, wenn ihr raus seid
Normalerweise ist es Sache des Vermieters, die Geräte warten zu lassen und ggf. auszutauschen...!Schließlich bezahlt ihr Miete dafür...!
Ich glaube, dieser Zusatz im Mietvertrag ist sittenwidrig und deshalb ungültig...! RA fragen...
Nein, natürlich nicht, aber einen gebrauchten, vergleichbaren und gut ist. Es soll ja nur funktionieren, so jedenfalls die mietvertragliche Vereinbarung.