BAB mit 26Jahren, Erstausbildung?
Hallo,
ich bin 26 Jahre alt und habe zum 15.08 meine Erstausbildung zum Veranstaltungskaufmann begonnen. Nach der Schule hab ich direkt angefangen zu arbeiten statt mich um eine Ausbildung zu kümmern. Ich hatte zwischenzeitlich also ein gutes eigenes Einkommen und auch eine Wohnung. Von Juli 2014 bis März 2015 war ich dann eine Weile im Ausland unterwegs. Seitdem ich wieder hier bin pendel ich zwischen Elternhaus und Freunden und bin auf der Suche nach einer günstigen Wohnung. In meiner Ausbildung verdiene ich jetzt im ersten Jahr 700Brutto.. Die Wohnungen hier sind leider alles andere als billig..(ca 500€ warm) WG`s sind leider eher selten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich? Habe ich Anspruch auf BAB, obwohl meine Eltern relativ gut verdienen? Sind diese noch unterhaltspflichtig in meinem Fall? Möchte meinen Eltern natürlich möglichst nicht mehr auf der Tasche liegen in meinem Alter. Zumal sie mich ja momenten auch wieder vorrübergehend aufgenommen haben, ist mir das schon unangenehm genug. Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Gibts sonst noch irgendwelche Hilfen? Zusätzlicher Job kommt eher nicht in Frage da ich jetzt schon meist 6 Tage die Woche arbeite und das zu flexiblen Zeiten.
Hoffe mal dass die wichtigsten Infos dabei sind um mir behilflich zu sein.
3 Antworten
Da hilft Google:
Wer erhält Berufsausbildungsbeihilfe?Das Wichtigste am Anfang: Es gibt entgegen der weit verbreiteten Ansicht in diversen Diskussionsforen keine Altersgrenze für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe. Somit eröffnen sich auch älteren Arbeitnehmern einige Möglichkeiten zur Absolvierung einer Erstausbildung. Beschränkt werden die Chancen natürlich dadurch, dass Ausbildungsbetriebe selten Auszubildende einstellen, die 35 oder 40 Jahre alt sind. Jedoch: Sie dürfen das! Sofern ein Ausbildungsbetrieb daher bereit ist, einen älteren Arbeitnehmer in Rahmen einer regulären betrieblichen Ausbildung einzustellen und alle anderen Kriterien erfüllt sind, steht einer Ausbildung, gefördert durch Berufsausbildungsbeihilfe, nichts im Weg.
Grundsätzlich erhält eine Förderung nur, wer zum förderungsfähigen Personenkreis gehört. Dieser ist in §63 Sozialgesetzbuch III beschrieben und umfasst Deutsche als auch zahlreiche Gruppen von ausländischen Bürgern. Maßgeblich ist überwiegend der Aufenthaltsstatus. Das Gesetzbuch unterscheidet weiterhin zwischen Auszubildenden mit regulärem Ausbildungsvertrag und Teilnehmern in einer berufsvorbereitenden Maßnahme.
Auszubildende erhalten ausschließlich Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie nicht mehr im Haushalt der Eltern leben. Sofern ein Auszubildender noch nicht volljährig ist, ist er im Regelfall sogar nur zum Empfang der Förderung berechtigt, wenn er aufgrund der Entfernung seiner Ausbildung aus dem Haushalt der Eltern ausziehen muss, weil er keinen Ausbildungsvertrag vor Ort erhalten hat. Volljährige Auszubildende können auch Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, wenn sie in der Nähe der Eltern wohnen. Dies gilt ebenfalls im Ausnahmefall für jene Minderjährigen, die verheiratet sind, ein eigenes Kind haben oder bei denen der elterliche Haushalt so beschaffen ist, dass der Jugendliche auf keinen Fall zuhause wohnen kann. Das kommt häufig bei schwerwiegenden sozialen Problemen in der Familie vor. Beispiele hierfür sind Gewalt in der Familie und Drogenabhängigkeit eines Elternteils.
Wenn das selbst verdiente Geld, das Einkommen der Eltern und sonstige Einkommen wie Waisenrente und Ähnliches zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichen, wird keine Berufsausbildungsbeihilfe gewährt, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können im Gegensatz zu Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, obwohl sie zuhause wohnen. Hier wird das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern nicht angerechnet mit Ausnahme der Vergütung, die der Teilnehmer eventuell in der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhält.
Und - Wohngeld gibts, wenn man keine BAB oder kein BaföG bekommt.
Hallo, danke erstmal! Also meine Eltern verdienen definitv genug, zumindest laut BAB-Rechner. Die große Frage ist halt eben ob sie noch unterhaltspflichtig sind...
Also um das nochmal zu verdeutlichen:
Das Dilemma ist eben dass ich schon in der Ausbildung bin und noch keine Wohnung habe. Den Antrag auf BAB kann ich ja erst stellen wenn ich eine eigene Wohnung habe.
Also angenommen ich nehme jetzt eine Wohnung für ca.400-500€ oder sogar 300-400€ warm (wenn ich glück habe) und BAB wird abgelehnt auf Grund des Einkommens meiner Eltern, dann bleibt mir halt bei 700€ Brutto nicht viel übrig zum leben. (Verpflegung, Auto usw.)
Habe ich in einem solchen Fall dann auf jeden Fall Anspruch auf Wohngeld? Oder muss ich dann meinen Eltern sagen "Ja Pech gehabt, ich brauch jetzt aufeinmal mit 26 Jahren( im November 27) monatlich 200-300€ von euch!" ?
Das sind natürlich Fragen die du VORHER hättest klären müssen, bevor du eine Ausbildung begoonen hast. Anträge im Nachhinein sind immer schwierig.
Aber versuch dein Glück bei der Arbeitsagentur.
Wie bist du denn an die jetzige Ausbildungsstelle gekommen?
Natürlich habe ich das auch vorher schon versucht. Bei der Arge sagte man mir sie wissen dass auch nicht, ob meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind und ich solle einfach einen Antrag stellen (Geht allerdings erst wenn ich eine eigene Wohnung habe).
Zu der Ausbildung bin ich eher zufällig gekommen. Habe mich mit einer Initiativbewerbung für nen Vollzeitjob beworben und mir wurde eine Ausbildung angeboten. Da ich noch keine habe und das Interesse am Beruf vorhanden ist, werde ich das jetzt durchziehen.
Und wenn man https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/Berufsausbildungsbeihilfe/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485774 weiterliest kommt man zum Punkt:
"Auf den „Gesamtbedarf“ wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung Ihr eigenes Einkommen, ebenso das Einkommen der Person, mit der Sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden sind, und Ihrer Eltern angerechnet, soweit das jeweilige Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt. "
Also wird das Einkommen der Eltern geprüft und BAB ggfs abgelehnt wenn Die Eltern genügend verdienen. Denn immerhin sind sie bis zum Ende der 1. Ausbildung unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht könnte in dem Fall jedoch ggfs verwirkt sein, Da Du die letzten Jahre keine Ausbildung angestrebt hast.
Am besten wäre es wenn Du die Sache mal mit dem Jobcenter besprichst.