Eigene Wohnung, Ausbildung abbrechen wie kann ich meine Wohnung finnanzieren?

5 Antworten

 Meine Frage ist, wenn ich meine Ausbildung abbrechen würde, hätte ich dann Anspruch auf finanzielle Unterstützung oder ähnliches um zumindest meine Wohnung zu finnanzieren?

BAB fällt dann erst mal weg und kann, wenn die Voraussetzungen passen bei einer neuen Ausbildung gezahlt werden.

Das Jobcenter wird sehr wahrscheinlich nichts zahlen.

In Ausnahmefällen wird auf Antrag z.B. ein Darlehen gewährt.

MfG

johnnymcmuff

johnnymcmuff  27.09.2015, 15:35

Meine Eltern haben nicht genug Geld um meine Wohnung zu finnanzieren und da meine Wohnung eine Kündigungsfrist von 1 Jahr hat,

DU hast wohle einen Kündigungsverzicht, bitte mal die volle Klausel wortgenau als Kommentar hier reinsetzen.

Du hast auch die Möglichkeit vorübergehend bei einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten bis Du eine Ausbildung gefunden hast.

 

golokios 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 15:41
@johnnymcmuff

Also, im Mietvertrag steht an einer Stelle: mindestmietzeit 1 Jahr

Etwas weiter unten ist dann angekreuzt: wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen(unbefristet)

Aber darunter steht dann: wird bist mindestens 1 Jahr befristet abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt endet es automatisch, ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis wird befristet abgeschlossen, weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietvertrag.

johnnymcmuff  27.09.2015, 15:56
@johnnymcmuff

Antwortvon golokios, vor19 Min  10-mal gesehen Leider ist bei mir in der Umgebung kein Ausbildungsplatz mehr frei, bzw. nicht was mir gefallen würde, und da ich ja die Ausbildung beenden will weil der Beruf nichts für mich ist, will ich auch nicht wieder in ein Ausbildungsberuf der mir nicht gefällt, sonst läuft das am Ende wieder aus Gleiche hinaus.



Dann wäre wieder BAB möglich.

Gehe zum Jobenter, stelle einen Antrag z.B. auf ein zrückzahlbares Darlehen und oder wende Dich an Zeitarbeistfirmen. Produktionshelfer im Metallbereich werden immer gesucht, ebenso Maschinenbediener ohne Ausbildung..

johnnymcmuff  27.09.2015, 16:01
@golokios

Das ist alles was da steht?

Der Grund steht da nicht ?

Der Grund der Befristung muss angegeben sein.

johnnymcmuff  27.09.2015, 16:04
@johnnymcmuff § 575BGB
Zeitmietvertrag

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit

1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will

und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen.

(3) Tritt der Grund der Befristung erst später ein, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um einen entsprechenden Zeitraum verlangen. Entfällt der Grund, so kann der Mieter eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. Die Beweislast für den Eintritt des Befristungsgrundes und die Dauer der Verzögerung trifft den Vermieter.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

golokios 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 16:05
@johnnymcmuff

Nein, ist ist kein Grund angegeben 

golokios 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 16:06
@johnnymcmuff

Diese Punkte stehen da auch alle, aber es ist keiner angekreuzt

johnnymcmuff  27.09.2015, 16:21
@golokios

Der Grund muss angegeben sein, ist er das nicht, hat man einen normalen Mietvertrag.

johnnymcmuff  27.09.2015, 17:26
@golokios

Etwas weiter unten ist dann angekreuzt: wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen(unbefristet)

Das ist entscheidend, da ist das Kreuz gemacht worden.

Das andere was geschrieben wurden sind Optionen die nicht gewählt wurden.

Also Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Du kannst also zum 31.12.2015 kündigen und die Kündigung muss dazu nachweislich am besten per Einwurfeinschreiben spätestens am 5. Oktober beim Vermieter sein.

Da du minderjährig bist will der Staat erstmal dass du vom Geld deiner Eltern lebst oder wieder zu ihnen ziehst. Wenn beides (aus Sicht der Ämter!) unmöglich ist, bekommst du eben ALG II

Schaco  27.09.2015, 16:02

DDR doch mal mit dem Vermieter, der wäre reichlich dumm wenn er sagen würde du musst weiterzahlen obwohl du kein Geld hast. Lieber ziehst du direkt aus und er kann sie wieder neu vermieten. Das mit der Ausbildung abbrechen würde ich an deiner Stelle aber nochmal überdenken. Hab vor ein paar Jahren das selbe gemacht und bereue es immer noch

Schaco  27.09.2015, 15:51

Das heißt aber nicht Kündigungsfrist 1 Jahr.

golokios 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 15:54
@Schaco

Was heißt es dann? Denn die Wohnung ist das was mir bei meiner Entscheidung im Wege steht

Schaco  27.09.2015, 15:39

Kündigungsfrist 1 Jahr? Scheint mir nicht ganz rechtens. Dann unterhalte dich mit dem Vermieter und erkläre ihm, dass du die Miete nicht bezahlen kannst und gern sofort raus möchtest. Wenn er schlau ist sagt er ja, bevor er sein Geld vor Gericht einklagen muss und sie nicht einfach an jemand anderen weiter vermieten kann

golokios 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 15:49
@Schaco

Also, im Mietvertrag steht an einer Stelle: mindestmietzeit 1 JahrEtwas weiter unten ist dann angekreuzt: wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen(unbefristet)Aber darunter steht dann: wird bist mindestens 1 Jahr befristet abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt endet es automatisch, ohne das es einer Kündigung bedarf. Das Mietverhältnis wird befristet abgeschlossen, weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietvertrag.

golokios 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 15:35

Meine Eltern haben nicht genug Geld um meine Wohnung zu finnanzieren und da meine Wohnung eine Kündigungsfrist von 1 Jahr hat, kan. ich auch nicht einfach zu meinen Eltern ziehen ohne das die Wohnung bezahlt werden muss

Bitte wende Dich an die Handwerkskammer und bitte da um Unterstützung. Unter Umständen solltest Du bereit sein umzuziehen. Frage nach einem Ausbildungspaten. 

Zur ARGE würde ich zuletzt gehen. Erst zur Kammer. Die muss einem Wechsel eh grünes Licht geben soll das Kind auf festem Boden stehen. Es ist nun mal längst nicht jeder Mensch dazu geeignet in nachtschlafener Zeit mit Akkordarbeit zu beginnen und ranzuklotzen wie blöde. 

Und bitte bespreche Dich auch hier wenn es mit der Kammer nicht so klappt: nummergegenkummer

Vielleicht kannst Du Dich auch noch in einer anderen Ausbildungsstelle bewerben. Bis Dezember gibt es noch häufiger Wechsel......

golokios 
Beitragsersteller
 27.09.2015, 15:27

Hab ich schon versucht, in erreichbarer Nähe ist leider nichts mehr frei

verquert  27.09.2015, 15:35
@golokios

Dann an die ARGE wenden. Oder vielleicht gibt es bei Dir auch die "Kompetenzagentur". Eventuell können sie Dir etwas vermitteln, sodass Du die Wohnung halten kannst (Berufsvorbereitungsjahr oder ähnliches).

Andernfalls wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Du zurück zu Deinen Eltern ziehen musst.... außer es gibt berechtigte Gründe, dass Du in Deiner Wohnung bleiben kannst. Wenn Du aber von Dir abbrichst, dann wird das ALG II zeitweise gekürzt (gestrichen?), wenn Du überhaupt berechtigt bist - daher sehr gut informieren.

Du suchst dir besser erst eine neue Ausbildungsstätte, bevor du kündigst