Hat man als Halbwaise Anspruch auf Wohngeld?
Normalerweise hat man ja, wenn man dem Grunde nach BAB berechtigt ist in einer dualen Erstausbildung keinen Anspruch auf Wohngeld. Wie verhält es sich jetzt aber, wenn man Halbwaise ist?
3 Antworten
Wenn man Anspruch auf BAB - oder Bafög - wenn auch nur dem Grunde nach hätte und alleine wohnend vom Wohngeldgesetz ausgeschlossen wäre, dann ändert das auch der Bezug von Waisenrente nichts daran.
Dann kann ggf.beim Jobcenter ein ALG - 2 Antrag gestellt werden, wenn du Glück hast bekommst du da dann noch eine Aufstockung gezahlt.
Als Halbwaise bekommst Du doch eine Halbwaisenrente und die zählt natürlich auch zu Deinen Einkünften. Zählt also indirekt, wie Unterhalt von einem Elternteil
Und so wie alle anderen Azubis auch, wirst Du keinen Wohngeldanspruch haben.
Alles Gute und viel Erfolg in der Ausbildung ;-)
Wenn man dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, ist auch auf Halbwaisen das Wohngeldgesetz nicht anzuwenden.