als Azubi ausziehen, auf was habe ich Anspruch, wie läuft das ab?

10 Antworten

als Azubi ausziehen, auf was habe ich Anspruch, wie läuft das ab?

Du kannst einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.

Wohngeld dürfte dann bei dem Einkommen nicht möglich sein und eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht dann auch nicht mehr.

Bis zu deinem 25. Lebensjahr sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig. Da hast du keinerlei Anspruch auf irgend welche staatliche Unterstützung.

scharrvogel  07.01.2017, 16:35

noch mal falsch; unterhaltspflichtig sind eltern bis zum ende der erstausbildung, das kann vor 25 sein oder darüber hinaus. dann bestimmen die eltern welche form des unterhalts und hier din dem fall bspweise naturalunterhalt. weiterhin müssen sie erstmal leistungsfähig sein.

mondfaenger  07.01.2017, 16:31

Die Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung. Dies kann weit vor dem 25. Lebensjahr sein. Bei seinem Einkommen + Kindergeld, wenn er auszieht, hätte er gegenüber den Eltern keine Unterhaltsansprüche mehr.  Auch Wohngeld und BAB greift hier nicht.

scharrvogel  07.01.2017, 16:34
@mondfaenger

wohngeld bekäme es eh nicht, weil in ausbildung.

johnnymcmuff  07.01.2017, 18:52
@scharrvogel

wohngeld bekäme es eh nicht, weil in ausbildung.

So pauschal geschrieben falsch.

Meine Tochter ist in Ausbildung, wohnte bei der Mutter die Hartz IV bezog und sie bekam Wohngeld.

Es kommt auf den Einzelfall an.

lisalein55 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 16:24

wie kriegen dann andere BaB und Wohngeld?

webya  07.01.2017, 16:28
@lisalein55

Die verdienen weniger oder sind auch über 25 Jahre....

scharrvogel  07.01.2017, 16:33
@webya

falsch, die verdienen weniger, die kinder müssen weiter weg wohnen von zu hause und haben daher anspruch auf bab.

das hat mit dem alter überhaupt nichts zu tun.

Du kannst Dir selbst eine Wohnung suchen - schließlich bist Du erwachsen. Du musst sie nur bezahlen können. Nach Auszug kannst Du auch selbst das Kindergeld bekommen - das wären dann ca. 800 Euro. Damit ist schon eine Wohnung drin.

Den Termin bei der Arbeitsagentur kannst Du Dir sparen - Dir steht nichts vom Staat zu, weil Deine Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung für Dich zuständig sind.

johnnymcmuff  07.01.2017, 19:04

Dir steht nichts vom Staat zu, weil Deine Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung für Dich zuständig sind.

Von den Eltern steht aber bei 800 € netto auch nichts mehr zu.

Unterhaltspflicht entfällt bei dem Betrag.

beangato  07.01.2017, 19:42
@johnnymcmuff

Gut - hab halt nur betonen wollen, dass ersie vom Staat nichts bekommt.

Und mal ehrlich - ich habe alle meine Kinder trotzdem unterstützt, auch, wenn sie genug Geld hatten.

Dir wird schonmal niemand eine Wohnung vermieten wenn du die gar nicht zahlen kannst .. bzw dann verhungern müsstest .. 

Warum Ansprüche ? 

Solange du in der Lehre bist, sind die Eltern unterhaltspflichtig,  .. und haben die Wahl, dir Geld zuzuschiessen, oder den Unterhalt als Sachleistung anzubieten: also Kost und Logis !! .. so ist das nunmal. Nach der Lehre kannst du ja mit deinem Gehalt Wohnung und Lebensunterhalt bezahlen .. 

Das Amt wird dir keine Wohnung zahlen! Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung!  Sie können dir aber auch Wohnraum etc. anbieten, dann haben sie ihrer Unterhaltspflicht Genüge getan.

Bei 600 € netto + ca. 200 € Kindergeld hast du außerdem keinen Unterhaltsanspruch mehr gegenüber deinen Eltern.

Wenn du ausziehst, wirst du das selbst finanzieren müssen.