als Azubi ausziehen, auf was habe ich Anspruch, wie läuft das ab?
Die Lage ist etwas schwierig bei mir(19), bin im 1. Jahr und verdiene ca 600 euro Netto, Zuhause halte ich es nicht mehr aus da es oft Probleme gibt, daher der Wunsch nach einer eigenen Wohnung. Doch auf was habe ich Anspruch? BaB oder Wohngeld? dazu muss ich sagen meine Eltern verdienen zwar Geld aber wir sind nicht Reich und groß Unterstützen könnten sie mich nicht. Ich habe vor am Montag mir einen Termin bei der Arbeitsagentur zu machen, nun meine Frage wie Lange dauert es bis man Die antwort von dem Antrag dann hat? & ab wann kann ich mir eine Wohnung suchen? zahlt das amt dann erst wenn ich die Wohnung hab? Wie läuft sowas ab?
10 Antworten
als Azubi ausziehen, auf was habe ich Anspruch, wie läuft das ab?
Du kannst einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen.
Wohngeld dürfte dann bei dem Einkommen nicht möglich sein und eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht dann auch nicht mehr.
Bis zu deinem 25. Lebensjahr sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig. Da hast du keinerlei Anspruch auf irgend welche staatliche Unterstützung.
dann bestimmen die eltern welche form des unterhalts und hier din dem fall bspweise naturalunterhalt
Nochmal falsch. :-)
Habe diese Woche in mehreren Links gelesen, dass es ab 18 Jahren Barunterhalt ist bzw. verlangt werden kann.
Habe ihn gerade wiedergefunden:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
Die Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende der Erstausbildung. Dies kann weit vor dem 25. Lebensjahr sein. Bei seinem Einkommen + Kindergeld, wenn er auszieht, hätte er gegenüber den Eltern keine Unterhaltsansprüche mehr. Auch Wohngeld und BAB greift hier nicht.
wohngeld bekäme es eh nicht, weil in ausbildung.
wohngeld bekäme es eh nicht, weil in ausbildung.
So pauschal geschrieben falsch.
Meine Tochter ist in Ausbildung, wohnte bei der Mutter die Hartz IV bezog und sie bekam Wohngeld.
Es kommt auf den Einzelfall an.
wie kriegen dann andere BaB und Wohngeld?
Die verdienen weniger oder sind auch über 25 Jahre....
falsch, die verdienen weniger, die kinder müssen weiter weg wohnen von zu hause und haben daher anspruch auf bab.
das hat mit dem alter überhaupt nichts zu tun.
Du kannst Dir selbst eine Wohnung suchen - schließlich bist Du erwachsen. Du musst sie nur bezahlen können. Nach Auszug kannst Du auch selbst das Kindergeld bekommen - das wären dann ca. 800 Euro. Damit ist schon eine Wohnung drin.
Den Termin bei der Arbeitsagentur kannst Du Dir sparen - Dir steht nichts vom Staat zu, weil Deine Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung für Dich zuständig sind.
Dir steht nichts vom Staat zu, weil Deine Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung für Dich zuständig sind.
Von den Eltern steht aber bei 800 € netto auch nichts mehr zu.
Unterhaltspflicht entfällt bei dem Betrag.
Gut - hab halt nur betonen wollen, dass ersie vom Staat nichts bekommt.
Und mal ehrlich - ich habe alle meine Kinder trotzdem unterstützt, auch, wenn sie genug Geld hatten.
Dir wird schonmal niemand eine Wohnung vermieten wenn du die gar nicht zahlen kannst .. bzw dann verhungern müsstest ..
Warum Ansprüche ?
Solange du in der Lehre bist, sind die Eltern unterhaltspflichtig, .. und haben die Wahl, dir Geld zuzuschiessen, oder den Unterhalt als Sachleistung anzubieten: also Kost und Logis !! .. so ist das nunmal. Nach der Lehre kannst du ja mit deinem Gehalt Wohnung und Lebensunterhalt bezahlen ..
oder den Unterhalt als Sachleistung anzubieten
Barunterhalt.
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
Das Amt wird dir keine Wohnung zahlen! Deine Eltern sind unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung! Sie können dir aber auch Wohnraum etc. anbieten, dann haben sie ihrer Unterhaltspflicht Genüge getan.
Bei 600 € netto + ca. 200 € Kindergeld hast du außerdem keinen Unterhaltsanspruch mehr gegenüber deinen Eltern.
Wenn du ausziehst, wirst du das selbst finanzieren müssen.
noch mal falsch; unterhaltspflichtig sind eltern bis zum ende der erstausbildung, das kann vor 25 sein oder darüber hinaus. dann bestimmen die eltern welche form des unterhalts und hier din dem fall bspweise naturalunterhalt. weiterhin müssen sie erstmal leistungsfähig sein.