Bab wurde gekürzt, was tun?
Hallo, ich bin im 2. Lehrjahr, ich mache eine ausbildung als Friseurin. Im ersten Lehrjahr habe ich bab in höhe von 370 Euro erhalten. Nun nach der neuberechnung bekomme ich 173 Euro. Das Einkommen von meinen eltern ist geblieben, die können mir nichts dazu geben. Ich verdiene 100 euro mehr als im ersten Lehrjahr. Als Ich fragte wieso mir das gekürzt wurde, sagte man mir ich verdiene zu viel.laut bab rechner würde ich 296 euro bekommen. Wie soll ich nun Vorgehen, wenn der bab rechner stimmt.
5 Antworten
Die Frist für Widerspruch dürfte 4 Wochen betragen - ist normal so bei Behördensachen.
BAB wird ja immer für 18 Monate bewilligt , also war der erste Bescheid nach der Vergütung des ersten Ausbildungsjahres und der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres berechnet (also die ersten 18 Monate deiner Ausbildung)............. nach den 18 Monaten wird wieder neu berechnet , dafür wird deine Vergütung der zweiten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres und das des dritten Jahres zur Berechnung genommen (die zweiten 18 Monate deiner Ausbildung) ..................das heißt in deinem jetzigen neuen Bescheid ist die Vergütung des dritten Jahres schon mit eingeflossen obwohl du ja erst im zweiten Ausbildungsjahr bist ................ ich hoffe du kannst mir folgen ;)
Leg erst mal einen schriftlichen Widerspruch ein,die Frist liegt bei 1 Monat nach Erhalt des Bescheides !
Dann beantragst du umgehend beim Jobcenter ALG - 2,da bekommst du dann unter Umständen eine Aufstockung gezahlt.
Was verdienst du denn an Brutto und Netto und was zahlst du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) pro Monat ?
Wie alt bist du denn,bekommst du von den Eltern etwas Unterhalt gezahlt,wenn ja wie viel ?
Auf jeden Fall sofort Widerspruch einlegen, bevor die Frist abgelaufen ist.Normalerweise bekommt man einen Bescheid, in dem auch die genaue Berechnung steht. Keinen bekommen? Falls doch dann mit bab-rechner vergleichen.Tip: In die passende Gewerkschaft eintreten und dort dann um Überprüfung bitten!
Wissen Sie wie lange so eine Frist ist
Widerspruch mit Begründung schriftlich einlegen. Vorausgesetzt, die 100 Euro mehr stimmen.