Wenn man in einer Ausbildung zum Altenpfleger 950€ Brutto verdient und alleine Wohnt , hat man dann noch anpruch auf BAB ?
Wie in der Frage bereits erwähnt würde ich gerne eine Ausbildung zum Altenpfleger starten.
Ich Wohne alleine , Mutter erhält Frührente ca. 780€ und mein Vater ist verstorben. Von den Eltern kann also schon mal nichts verrechnet werden.
Beim BAB Rechner komm ich immer auf einen Gesamtbedarf von 687€ , darunter steht: Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 687,00 Euro zu!
Jedoch scheint es dem BAB-Rechner egal zu sein ob ich jetzt 450€ Brutto verdiene oder 950 € er kommt mir immer mit den 687 € .
Bedeutet dass den jetzt dass mein Gesamter Anpruch 687€ ist und da ich dann aber 950 € verdiene zu viel habe und ich somit keinen Anpruch auf BAB habe? oder das ich auf die 950€ die 687€ BAB bekomme ? Verstehe echt nur Bahnhof xD
Ich geh aber mal stark davon aus das ersteres der Fall ist :)
Wär ja echt zu schön , falls ich keinen Anspruch auf BAB habe hätte ich dann einen Anspruch auf Wohnungsgeld ?
4 Antworten
Dein monatlicher Gesamtbedarf liegt bei 687€ im Monat.
Bei 950 Euro brutto bleiben dir rund 753 Euro netto, also mehr als dein Gesamtbedarf. Demnach hast Du keinen Anspruch auf BaB
Dein Ausbildungslohn wird auf den Unterhaltsanspruch gegenüber Deine Mutter bzw. auch Deinen BAB-Anspruch in voller Höhe angerechnet. Evtl. könnte Dir das Kindergeld ausgezahlt werden, das müßtest Du dann beantragen.
Als Azubi hat man in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.
Bekommst du keine Halbwaisenrente? Dein Kindergeld kannst du auch abzweigen. Dann reicht das auch zum leben.
Daß du keinen Anspruch aud BAB hast, wurde dir ja schon erklärt.
Auf Wohngeld hast du keinen Anspruch,da du dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB/BAföG hast, siehe §20 Abs. 2 WoGG.
Nein, hast du nicht, da du einen grundsätzlichen Anspruch auf BAB/BAföG hast (du bekommst nur nichts, weil dein Einkommen zu hoch ist).
Danke für die Schnelle Antwort :)
Aber was ist wenn ich keinen Anspruch auf BAB habe ? bzw. Bafög , also wenn die anträge abgelehnt werden ? Dann hätte ich doch einen Anspruch auf Wohngeld oder ?